Volksvertreter Sebastian Maack
Stellungnahme zur Petition Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende jetzt!
AfD, zuletzt bearbeitet am 02.11.2026
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrter Herr Burggraf,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Petition und für die Zeit und Sorgfalt, die Sie in Ihr Schreiben gesteckt haben. Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, verdient es, mit der Familie nach vorn zu blicken. Das gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, und es gilt für ihre Eltern, Partner und Geschwister, die diesen schweren Weg oft mitgegangen sind. Dass die frühere Diagnose Jahre später bei Versicherungen, Krediten, einer Immobilienfinanzierung oder sogar bei einer Adoption noch Nachteile bringen kann, nehme ich sehr ernst. Als Mitglied des Familienausschusses sehe ich, wie sehr Familien gerade dann auf Verlässlichkeit angewiesen sind, wenn sie ein Zuhause aufbauen oder ein Kind aufnehmen möchten. Für sie ist das eine zusätzliche Last.
Zum Stand im Bundestag: Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 hat der Bundestag am 17. April 2026 eine Entschließung angenommen. Sie fordert die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Regelung zum „Recht auf Vergessen“ nach Krebs auf. Die AfD-Fraktion hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie abgelehnt und sich bei der Abstimmung über diese Entschließung enthalten.
Eine eigene Beschlusslage der Fraktion zu den Einzelheiten Ihrer Forderung, etwa zur Fünf-Jahres-Frist oder zur Verbeamtung, gibt es bislang nicht. Die familienpolitische Seite, insbesondere die Frage der Adoption, werde ich gern in meine Arbeit im Familienausschuss mitnehmen und mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen besprechen.
Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute und Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Maack, AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag