Volksvertreter Stefan Schwartze

Stellungnahme zur Petition ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!

SPD, zuletzt bearbeitet am 17.05.2019

Keine Stellungnahme.

Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jedem das Recht, persönliche oder allgemeine Bitten und Beschwerden beim Deutschen Bundestag einzureichen. Diese Petitionen sind die einzige Form direkter Demokratie auf Bundesebene. Sie bieten einen einfachen und unkomplizierten Weg, sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen.
Nur wenn eine Petition direkt an den Deutschen Bundestag gerichtet wird, ist eine parlamentarische Prüfung möglich. Nur Petitionen, die beim Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Petitionsausschuss bearbeitet. Petitionen, die auf anderen Portalen einstellt werden, erreichen den Bundestag nicht. Dies gilt auch dann, wenn sie sich dem Wortlaut nach an den Bundestag richten.
Unter epetitionen.bundestag.de können Petitionen online eingereicht, mitgezeichnet und diskutiert werden. Weitere Informationen über Aufgaben und Arbeit des Petitionsausschusses gibt es unter www.bundestag.de/petition.

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