vēlētām amatpersonām Stephan Gamm

Atzinums par petīciju Schulessen in Hamburg muss bezahlbar bleiben

CDU, pēdējo reizi rediģēts 17.05.2022

Grupas lēmums, publicēts Dennis Thering. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir CDU frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.

Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.

Die CDU-Fraktion hat sich bereits 2020 für eine angemessene Entlohnung der Caterer bei gleichzeitiger Entlastung der Eltern sowie einem gesunden und qualitativ hochwertigen Schulessen eingesetzt (vergleiche Drs. 21/19728). Und ist davon ausgegangen, dass die Schulbehörde die Essenspreiserhöhung finanziell ausgleichen wird.

Die Erzeugerpreise steigen derzeit im Rekordtempo und belasten die Hamburger Familien. Hinzu kommen die Auswirkungen der Corona-Pandemie wie Jobverlust, Kurzarbeit und Zukunftsängste. Nun kommen Preissteigerungen nicht nur bei Heizöl und Gas, sondern auch bei Lebensmitteln hinzu, die zukünftig zu weiteren Belastungen führen werden.
Daher muss die Schulbehörde auch die erneuten Preissteigerungen im Lebensmittel- und Energiesektor im Blick haben. Sie muss rechtzeitig den Dialog mit den Caterern suchen, um frühzeitig Inflationsentwicklungen entgegenzuwirken. Eine erneute Belastung der Familien über den Eigenanteil beim schulischen Mittagessen ist auszuschließen. Die CDU-Fraktion befürwortet zudem eine Übertragung der Sozialstaffelung auf die weiterführenden Schulen. Schlussendlich muss auch weiterhin ein qualitativ hochwertiges Schulessen durch die Schulbehörde garantiert werden.

Anbei finden Sie noch den Link zum dazugehörigen Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion aus 2020:

www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/69442/qualitativ_hochwertiges_schulessen_garantieren_caterer_anstaendig_entlohnen.pdf

Atzinums par petīciju Erhaltung des KGV, Landschaftsschutz- und Naherholungsgebietes Diekmoor

CDU

pēdējo reizi rakstīts 12.08.2021
Neatbildēts

Atzinums par petīciju Keine Abschiebung der Familie Mohammad

CDU, pēdējo reizi rediģēts 18.06.2015

Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir CDU frakcijas pieņemtais lēmums
Es atturos.

Ich möchte darauf hinweisen, dass sich der Fall der Familie Mohammad zur Bearbeitung im Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft befindet. Dort werden derartige Fälle diskutiert und entschieden. Ansonsten gilt in der Europäischen Union das sogenannte Dublin-Verfahren, welches regelt, dass eingereiste Personen in dem Mitgliedstaat der EU einen Asylantrag stellen müssen, den sie zuerst betreten haben. Damit soll eine illegale Weiterwanderung von Flüchtlingen und das Stellen vieler Asylanträge in verschiedenen Mitgliedstaaten verhindert werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof haben geurteilt, dass Asylbewerber im Dublin-Verfahren nicht in einen Staat überstellt werden dürfen, wenn das dortige Asylsystem „systematische Mängel“ aufweist. Das gilt z.B. für Griechenland und wohl auch für Ungarn. Auch wenn eine adäquate Unterbringung nicht möglich ist, darf in diesen Mitgliedstaat eine Überstellung nicht stattfinden. Ob dies auch für Zypern gilt, entzieht sich der Kenntnis unserer Fraktion.

Stephan Gamm
Politiskā partija: CDU
Frakcija: CDU
Izvēlēts : 15.02.2015
vēlēšanas : 2024
Vēlēšanu apgabals: Barmbek - Uhlenhorst - Dulsberg
Amats: Fraktion (Pflegepolitischer Sprecher), Fraktion (Landwirtschaftspolitischer Sprecher), Fraktion (Gesundheitspolitischer Sprecher), Fraktion (Energiepolitischer Sprecher), Fraktion (Klimaschutzpolitischer Sprecher)
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan Gamm
Mājas lapa: http://www.stephangamm.de
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