Liebe Unterstützerinnen & Unterstützer der Petition Digitalisierung braucht wirksamen Kinderschutz vor Pornografie
Es ist nun genau 5 Jahre her, dass wir diese Petition zum Schutz von Kindern vor Pornografie gestartet, unterzeichnet und gemeinsam verbreitet haben. Zeit für ein Update: Was ist seither passiert?
Damals hat die KMK (Kultusministerkonferenz) sich geweigert, die Petition auch nur entgegenzunehmen. Zum Hintergrund:
Damals war der DigitalPakt 1 für Schulen in Kraft getreten und die Förderrichtlinien der Länder sahen genau das Gegenteil vor von dem, was wir forderten: Förderfähig waren der Ausbau der digitalen Infrastruktur, schulisches WLAN, digitale Arbeitsgeräte incl. mobiler Endgeräte. Nicht förderfähig waren u.a. Kosten für Administration, Betrieb und Wartung. Auch laufende Kosten für Filter-, Monitoring- oder Aufsichtssysteme waren in 10 Ländern nicht förderfähig.
In der (sehr unterschiedlichen) schulischen Praxis fehlten entsprechend nicht selten die IT-technischen bzw. vor allem auch personellen Ressourcen, um effektiven technischen Kinder-/Jugendschutz sicherzustellen.
In unserer Fachstelle erfuhren wir immer wieder vom Konsum jugendgefährdender Inhalte wie Pornografie in der Klasse und z.T. sogar während des Unterrichts. Zudem beklagten viele Eltern, dass die für schulische Zwecke angeschafften Tablets vielfach für die häusliche Nutzung durch die Kinder nicht zuverlässig administriert und deshalb auch nicht mit effektiven Filterschutzmaßnahmen versehen werden könnten.
Ganz offensichtlich wurden Jugendschutz-/ Strafgesetze wie § 184 StGB u.a. vielfältig verletzt.
Nun wurde Ende 2025 der Digitalpakt 2 verabschiedet, der mit Milliarden aus dem Sondervermögen die Digitalisierung der Schulen weiter vorantreiben soll und nun in die Umsetzung kommt. Werden hier dieselben Versäumnisse des Digitalpakt 1 wiederholt oder wird diesmal Sorge dafür getragen, dass digitaler Kinder-/Jugendschutz im schulischen Kontext sichergestellt wird? Werden diesmal ausreichende technische und personelle Ressourcen hierfür bereit gestellt?
Mit diesen Fragen wandte ich mich Anfang dieses Jahres wieder an die KMK, den Bund (BMBFSFJ) und fast alle Kultusministerien der Länder. Inzwischen habe ich einige Antworten bekommen. Bis auf eine sehr konstruktive, konkrete Antwort (Thüringen) war der Tenor vielfach ein „Wir tun schon alles/genug“ oder ein Verschiebebahnhof von Verantwortlichkeiten bis hin zur Europ. Kommission (Antwort des Bundes). Die ernüchterndste Antwort kam erneut von der KMK: Es gebe keinen blinden Fleck Jugendschutz. Das Erfordernis, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, verstehe sich von selbst und eine zusätzliche Vorgabe oder Erinnerung an bestehende Gesetze sei nicht erforderlich. Sprich: Es gibt keine Probleme mit dem Jugendschutz in der Schule.
Die Realität, die wir in der Elternberatung wie auch in Präventionsworkshops zu Pornografie, Sexting und sex. Gewalt in Schulen erleben, ist leider eine ganz andere!
So wird offenbar auch der Digitalpakt 2 wie schon 1 andere Prioritäten setzen.
Anknüpfen können wir jedoch bei einer übereinstimmenden Antwort mehrerer Kultusministerien der Länder: Für die Auswahl, den Betrieb und die Finanzierung technischer Schutzmaßnahmen sowie für die personelle Ausstattung im Bereich der IT-Betreuung seien die öffentlichen und freien Schulträger verantwortlich. (Diese würden aber durch Bundes- und Landesmittel unterstützt, was diese z.T. wiederum verneinten).
Was ist zu tun? Und was kann jede/r einzelne tun?
- Wenden Sie sich proaktiv an Ihre Schulen/Schulträger und fragen Sie, wie die Einhaltung von §184 StGB sichergestellt wird.
- Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (§1631 BGB), das Eltern bzw. vertretungsweise auch der Schule obliegt, muss auch für den digitalen Raum gelten. (Digitale) Bordelle und Folterkeller sind keine geeigneten Orte für Kinder. Fordern Sie effektive Maßnahmen. Dies betrifft auch schulische mobile Endgeräte, die die Kinder mit nach Hause nehmen.
- Neben technischem Schutz brauchen Teenager natürlich auch das gesichtswahrende Gespräch zur Einordnung grenzverletzender Inhalte, mit denen fast alle schon konfrontiert wurden. Darum ist es sinnvoll, Schulen Präventionsworkshops zu Pornografie und Sexting nahezulegen.
- Tragen Sie selbst zur Aufklärung über die tabuisierten Gefahren von Pornografie wie sexuelle Gewalt, Sucht und Beziehungsprobleme bei, sei es bei Eltern (z.B. Elternabende zum Thema), bei Lehrkräften, Ärzten und TherapeutInnen…
- Wer sich selbst fortbilden möchte, z.B. im Bereich Prävention in Schule & Jugendarbeit, Therapie Betroffe oder Angehöriger einer Pornosucht, findet hier aktuelle (sowie Video früherer) Online-Fortbildungen:
www.return-mediensucht.de/fortbildung/
- Wenn Sie mit einer Verletzung des digitalen Jugendschutzes in Schulen konfrontiert werden, melden Sie dies der Schule. Gerne auch in Kopie an mich, ich sammle dann für eine Rückmeldung an die KMK...
Vielen Dank Euch allen!
Tabea t.freitag@return-hannover.de