Petition richtet sich an:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Der § 3 StVO soll dahingehend geändert werden, dass 40 km/h als grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung in geschlossenen Ortschaften gilt (statt bisher 50 km/h).
Begründung
Bitte bis zum Ende lesen!
Mit 40 km/h findet sich ein guter Kompromiss zwischen bisher 50 km/h und oft geforderten 30 km/h und ist zu empfehlen aufgrund veränderter und inzwischen hoher Wohnraum- und Verkehrsdichte.
- 40 km/h bedeutet weniger Stress und Gefährdung für Fahrzeuginsassen und schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Rollerfahrer gegenüber 50 km/h
- der Fahrzeugführer ist ausreichend zügig im Ort unterwegs (gegenüber 30 km/h)
- der Fahrzeugführer ist vorausschauender unterwegs und muss wesentlich weniger bremsen und beschleunigen
- die Unfallgefahr und evtl. Verletzungen bei Unfällen verringern sich
- die Lautstärke im und außerhalb des Fahrzeugs sinkt
- Fahrt ist gegenüber 30 km/h mit hohen Gang möglich (auch alte Fahrzeuge)
- der Fahrzeuglärm (Motor- und Abrollgeräusche) ist geringer als bei 30/50 km/h
Die oft geforderten 30 km/h sind oft absurd und stoßen auf großen Widerstand in Städten, insbesondere auf großen, vielbefahrenen Straßen, denn es ist ungünstig bezüglich Verkehrsfluss als auch der Lautstärke, ruhiges Fahrverhalten und Verbrauch (Stichwort hoher Gang).
50 Km/h wiederum ist bei heutiger Verkehrs- und Wohnraumdichte i.d.R. zu schnell in Ortschaften, denn die Fahrzeuge sind wesentlich lauter (Abrollräusche), Menschen fühlen sich gehetzt, gestresst und gefährdet (Fussgänger, Radfahrer) sowie die Reaktion und der Bremsweg sind länger. Zudem verführt Tempo 50 zum wesentlich stärkeren Beschleunigen und zur deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung. Aufgrund vieler Lastkraftwagen, größeren Fahrzeugen, der Beschaffenheit und Größe der Reifen und negativem Verkehrsverhalten (häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen) hat die Lautstärke in Ortschaften enorm zugenommen.
Hinzu kommt, dass viele Autofahrer in Deutschland oft 10-20 km/h schneller fahren als erlaubt. Bei 50 km/h können das schnell mal 70 sein! Manche wiederrum fahren übervorsichtig langsamer, dies sind bei bei einem Tempo 30 Limit dann schnell mal 25 km/h. Eine Zumutung für andere Fahrer und ungünstig, da niedriger Gang erforderlich wird (Lautstärke und Kraftstoffverbrauch).
Die Schilderflut und ein ständiges Abbremsen und Beschleunigen (von 50 auf 30 und anderes herum) entfiele durch die Neuregelung des § 3 StVO. Es wären nur noch Schilder bei Ausnahmen erforderlich, wie z.B. Reduzierung der Geschwindigkeit bei Schulen und Kitas oder zügigeres Fahren auf zweispurigen Hauptstraßen. Somit würden auch Kosten für Kommunen wegfallen.
In einigen anderen Ländern ist 40 km/h Standart in Ortschaften (z.B. viel vertreten in Dänemark, Thailand, USA). Dies sollte durch uns übernommen werden.