Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, als politisch interessierter Bürger und Steuerzahler verfolge ich die Diskussion über die notwendige Verkleinerung des Deutschen Bundestages. Dabei fällt mir auf, dass jede Partei darum bemüht ist, die eigenen Pfründe im Auge zu behalten. Die Frage nach dem Einfluss der Bürger und Wähler bleibt dabei auf der Strecke. Als Steuerzahler frage ich mich, warum wir uns einen solch aufgeblähten Abgeordnetenapparat leisten!
Alle wollen eine Verkleinerung.
Eine Höchstgrenze steht zur Diskussion.
Direkt gewählte Abgeordnete sollen und dürfen nach demokratischem Empfinden nicht angetastet werden. Alle Überlegungen scheinen korrekt und akzeptabel.
Jetzt soll eine Höchstgrenze festgelegt, und die Reduzierung/Vergrößerung der Wahlkreise herbeigeführt werden. Aus zeitlichen Gründen wird das möglicherweise bis zur nächsten Bundestagswahl scheitern. Eine Abgeordnetenzahl von 800 und mehr droht.
Es gäbe eine mathematische Lösung, die im weitesten Sinne sogar eine demokratische Nuance beinhaltet: Da mir für die Festschreibung einer willkürlich festgelegten Höchstgrenze die Logik fehlt, könnte man die Verringerung der Abgeordnetenzahl mit der jeweiligen Wahlbeteiligung verknüpfen.
Am Beispiel der Bundestagswahl 2017 würden auf Grund der Wahlbeteiligung von 76,2% statt 709 Abgeordnete dann nur ca. 540 heute im Bundestag sitzen. Eine aus der Sitz des Steuerzahlers "himmlische Zahl"! Die Reduzierung dürfte sollte nur bei den Listenplätzen erfolgen.
Direktmandate bleiben davon unberührt. Sogenannte Überhangmandate würden das Ergebnis nur unwesentlich verändern. Das prozentuale Verhältnis zwischen den Parteien bliebe unverändert.
Für den Fall einer zu beschließenden Wahlrechtsreform sollte man darüberhinaus einmal überlegen, ob die Erst- und Zweitstimme in ihrer Bedeutung nicht die Reihenfolge ändern sollten. Die Erststimme sollte die Stimme sein, die für die endgültigen Machtverhältnisse verantwortlich ist. Die Zweitstimme sollte für die direkt gewählten Abgeordneten bestimmt werden.
In diesem Zusammenhang darf ich aus der Bundeswahlordnung zitieren: ..."Die Zweitstimme ist entscheidend für den Anteil einer Partei an den Bundestagsmandaten. Gewonnene Wahlkreise werden damit verrechnet!"
Wie viel klarer wäre die Formulierung "Die Erststimme ist entscheidend für den Anteil einer Partei an den Bundestagsmandaten. Wahlkreismandate werden damit verrechnet!"
Nach meiner Erfahrung und Einschätzung wurde die bisherige Rangfolge "Erst/Zweit-Stimme" nur von den Wählern richtig verstanden, die aus wahltaktischen Gründen ihre zwei Stimmen splitten wollten...