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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
um die Dimension des Problems zu verstehen, reichen einfache Zahlen: Geben Sie bei Google einmal ein:„Wie ist die Steigerung des Grundsteuerhebesatzes in Mühlheim am Main innerhalb der letzten 10 Jahre?“ (und klicken Sie auf „Mehr anzeigen“). Die Entwicklung spricht für sich.... Und die Zukunft???
Sind wir mit unserer Bürgerinitiative schon am Ziel?
Noch nicht – aber wir lassen nicht locker und erhöhen den Druck Schritt für Schritt!
Was bisher geschah:
· Anfrage beim Bundeskanzleramt: Wir wollten klare Zahlen, wie sich der Bund an den kommunalen Finanzen beteiligt. Antwort aus Berlin: Das ist Sache der Länder.
· Anfragen an das Hessische Finanzministerium: Wir haben in Wiesbaden konkret nachgefragt: Wann kommt wie viel Geld bei uns in Mühlheim an?
· Ergebnis bisher: Nach mehreren Wochen und erneuter Nachfrage – keine Antwort aus Wiesbaden.
Aktuell entsteht leider der Eindruck, dass man im Hessischen Finanzministerium das Thema aussitzen möchte. Das lassen wir natürlich nicht zu! Nachdem auch der Berlin-Termin unseres Bürgermeisters – zusammen mit anderen Bürgermeistern – abgesagt wurde, liegt die Verantwortung für eine Entlastung unserer Stadt nun exklusiv beim Land Hessen.Hier ist unser aktuelles Erinnerungsschreiben vom 10. August 2026 an Finanzminister Prof. Dr. Lorz zur Kenntnisnahme für Sie alle:
Sehr geehrter Herr Finanzminister Prof. Dr. Lorz,
sehr geehrte Damen und Herren,mittlerweile ist eine weitere Woche verstrichen, ohne dass auf unsere ausführlichen Eingaben vom 18. Juli 2026 sowie vom 1. August 2026 auch nur eine Eingangsbestätigung aus Ihrem Hause erfolgt ist.
Zu unserem Unverständnis über das anhaltende Schweigen Ihres Hauses kommt nun eine fatale Hiobsbotschaft hinzu: Der für August geplante Termin unserer lokalen Bürgermeister im Bundeskanzleramt in Berlin wurde aufgrund der dortigen Regierungsumbildung abgesagt. Damit bricht den Kommunen der direkte Dialog auf Bundesebene vorerst komplett weg.Die Verantwortung und der akute Handlungsdruck liegen damit nun einzig und allein bei der Hessischen Landesregierung!
Dass sechs Wochen nach der klaren schriftlichen Aussage des Bundeskanzleramtes – welches die finanzielle Verantwortung für die auskömmliche Ausstattung der Kommunen unmissverständlich den Ländern zuweist – seitens des Hessischen Finanzministeriums weiter geschwiegen wird, ist für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort unerträglich.
Wir rufen die Chronologie der Versäumnisse in Erinnerung:
· Ignorierter Bürgerwille seit Juni: Bereits in der Mühlheimer Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026 haben wir als Bürger vergeblich gefordert, den Beschluss zur Grundsteuererhöhung auszusetzen, bis die angekündigten Entlastungsmittel von Bund und Land konkret feststehen.
· Verursacherprinzip: Es sind Bund und Länder, die durch die jahrelange Übertragung nicht ausfinanzierter Aufgaben und Vorgaben die Kommunen in diesen finanziellen Notstand getrieben haben.
· Dringende Notwendigkeit zur Neuberechnung: Wir benötigen von Ihrem Ministerium unverzüglich eine verbindliche Bekanntgabe über die fließenden Mittel – insbesondere bezüglich der Zuweisungen zur Schuldentilgung und Haushaltskonsolidierung. Nur mit dieser offiziellen Zusage aus Wiesbaden erhalten wir und die lokale Politik die notwendige Grundlage, um die Stadtverordnetenversammlung zur umgehenden Neuberechnung und Senkung der Hebesätze aufzufordern!Das Vertrauen in ein faires und verlässliches Handeln der Landespolitik schwindet durch dieses Nichthandeln täglich weiter. Wir fordern Sie daher mit dem gebotenen Nachdruck auf, zu folgenden Kernfragen endlich verbindlich Stellung zu beziehen:
1. Wann und in welcher konkreten Höhe werden die vom Bund genannten Mittel für die Stadt Mühlheim am Main und den Landkreis Offenbach wirksam, um die Schuldentilgung zu ermöglichen?
2. Welche Sofortmaßnahmen ergreift das Land Hessen, um die Kommunen rechtlich und finanziell in die Lage zu versetzen, diese existenzbedrohenden Hebesätze von bis zu 1.600 % umgehend wieder zu senken?
Aufgrund der aktuellen Entwicklung behalten wir uns vor, die ausbleibende Reaktion Ihres Hauses, den abgesagten Berlin-Termin und die damit verbundene Lastenverschiebung weiterhin intensiv über die Medien, den Bund der Steuerzahler sowie in unseren Bürgerforen öffentlich zu thematisieren.
Wir erwarten nunmehr eine zeitnahe und fundierte Rückmeldung aus Ihrem Hause.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Seidenberger
Bürgerinitiative Mühlheim am Main
(im Namen des Bündnisses Mühlheim, Rodgau, Rödermark)Kopie dieses Schreibens zur Kenntnisnahme an:
· Herrn Dr. Krey, Bürgermeister der Stadt Mühlheim am Main
· Frau Michalski, Bürgerinitiative Rödermark
· Herrn Kuhn-Kliem, Bürgerinitiative Rodgau
· Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
· Herrn Frenger, Redaktion Offenbach-Post -
UPDATE zu unserer Grundsteuer-Petition: Was passiert hinter den Kulissen?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
viele fragen sich zu Recht: Reagiert die Politik da oben überhaupt auf unser Anliegen?
Wir lassen jedenfalls nicht locker und klopfen schrittweise an die Türen der Verantwortlichen - wir sollen Unterstützung bekommen:· Bundeskanzleramt (Berlin): Wir haben das Kanzleramt angeschrieben. Die Antwort kam – verweist aber schlicht nach Wiesbaden: Für die Finanzen der Kommunen sei das Land zuständig.
· Finanzministerium (Wiesbaden): Vor zwei Wochen haben wir eine ausführliche Eingabe an das Hessische Finanzministerium geschickt. Die Reaktion bis heute: Funkstille.
· Erinnerung nachgelegt: Ich habe deshalb gestern ein deutliches Erinnerungsschreiben an den Finanzminister geschickt. Höflich im Ton, aber glasklar in der Forderung.Was wir als Bürger fordern, sind zwei einfache Antworten auf folgende Fragen:
1. Wann und wie viel Geld kommt von Land und Bund bei uns an?
2. Wie wird sichergestellt, dass dieses Geld direkt zur Schuldentilgung und Entlastung der Bürger genutzt wird – anstatt in irgendwelchen Sonderprojekten zu versickern?Es geht hier um die wirtschaftliche Zukunft unserer Heimat, um unser Eigentum um unsere Immobilien. Während die Politik die Zuständigkeiten hin und her schiebt, laufen für uns Bürger vor Ort die Fristen!
⚠️ WICHTIGE ERINNERUNG: Bitte prüfen Sie das Datum Ihres Grundsteuerbescheids. Die gesetzliche Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen! Wer sich wehren und die Tür für künftige Entwicklungen offenhalten möchte, muss rechtzeitig Widerspruch einlegen.
Der passende Musterbrief wurde schon verteilt.
Wir bleiben für Sie am Ball!Herzliche Grüße
Günther Seidenberger
Bürgerinitiative Mühlheim am Main
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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
unsere Bürgerinitiative schläft nicht – im Gegenteil, wir gewinnen von Tag zu Tag an Dynamik! Hier sind die wichtigsten Entwicklungen der letzten Tage auf einen Blick:
1. Interkommunales Bündnis gegründet
Am Dienstag haben wir uns mit den Initiatoren der Bürgerinitiativen aus Rodgau und Rödermark getroffen. Da wir vor identischen finanziellen Herausforderungen stehen, haben wir eine Interessengemeinschaft gebildet. Ab sofort treten wir gemeinsam auf, um gegenüber Politik und Presse im Kreis Offenbach mehr Gewicht zu bekommen.
2. Intensiver Austausch mit dem Bund der Steuerzahler (BdSt)
Wir stehen in engem, aktivem Kontakt mit dem Vorstand des Bundes der Steuerzahler Hessen. Der BdSt prüft derzeit intern, ob und wie eine Musterklage bezüglich Artikel 14 Grundgesetz (Eigentumsgarantie / Erdrosselungssteuer) unterstützt werden kann. Wie das ausgeht, ist noch offen, aber wir bleiben im direkten Dialog.
3. Rückmeldung aus dem Finanzministerium steht aus
Auf unser Schreiben an das Hessische Finanzministerium bezüglich der Höhe und des Zeitpunkts der angekündigten Landes- und Bundesbeteiligungen an den Kommunalkosten steht eine Antwort leider noch aus. Auch diesen Punkt behalten wir im Auge – schließlich wäre das ein handfester Grund, den Hebesatz anzupassen.
🚨 Wichtige Information zum neuen Grundsteuerbescheid
Hinweis: Wir sind eine Bürgerinitiative und erbringen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Wer Einzelfallfragen hat, sollte sich an einen Steuerberater oder Anwalt wenden.
🚨 Muss ich erst einmal bezahlen?
JA. Der Bescheid ist trotz Widerspruch zunächst gültig und die Steuer muss fristgerecht gezahlt werden, um Mahngebühren zu vermeiden (es sei denn, die Stadt gewährt ausdrücklich eine Aussetzung der Vollziehung).
🚨 Frist beachten – Die Zeit drängt!
Der Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids schriftlich bei der Stadt eingereicht werden. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig und ist nicht mehr anfechtbar.
🚨 Wie versende ich den Widerspruch?
Ganz unten finden Sie eine Muster-Vorlage für Ihren Widerspruch. Wichtig: Bitte schicken Sie den Widerspruch per Post (am besten per Einwurf-Einschreiben), per Fax oder geben Sie ihn persönlich im Rathaus ab – eine einfache E-Mail reicht rechtlich meist nicht aus!
Wie geht es weiter?
Sie erheben jetzt Widerspruch. Erst wenn diese Widersprüche dann massenhaft abgelehnt werden, kann es weitergehen: Das wäre das Fundament für die angestrebte Musterklage mit dem Bund der Steuerzahler. So ist unser Rechtssystem.
Zum Schluss bleibt es bei dem Hinweis, dass jede Unterschrift bei der Petition wichtig ist. Wir halten Sie über die nächsten Schritte unseres Bündnisses auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße
Günther Seidenberger
Bürgerinitiative Mühlheim am Main
📝 Muster-Vorlage für Ihren Widerspruch
Absender: [Ihr Name, Adresse]
Empfänger: Magistrat der Stadt Mühlheim am Main, Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Datum: [Aktuelles Datum]
Betreff: Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids]
Kassenzeichen / Debitor-Konto: [Aus Bescheid eintragen]
Beleg-Nr.: [Aus Bescheid eintragen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] ein, soweit dieser auf der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 beruht.
Begründung:- Verfassungswidrige Überbelastung (Art. 14 GG):
- Die eklatante Anhebung des Hebesatzes führt zu einer unzulässigen, erdrosselnden Wirkung auf mein Eigentum im Sinne von Art. 14 Grundgesetz (Eigentumsgarantie). Die Abgabe überschreitet die Grenze der Zumutbarkeit und gefährdet die wirtschaftliche Existenz.
- Ermessensfehler & Unverhältnismäßigkeit:
- Nach öffentlich zugänglichen Informationen wurden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung freiwillige Leistungen der Stadt vorab nicht geprüft. Es fehlt somit an der gesetzlich geforderten ernsthaften Prüfung milderer Mittel sowie an einer ordnungsgemäßen Abwägung. Der Beurteilungsspielraum der Gemeinde gemäß § 25 GrStG wird durch das Willkürverbot und das Verbot der Unverhältnismäßigkeit begrenzt.
Ich beantrage daher:
- Den Grundsteuerbescheid aufzuheben und den zugrunde liegenden Hebesatz rechtlich zu überprüfen.
- Hilfsweise: Das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über etwaige Musterklagen bzw. bis zur Entscheidung der Kommunalaufsicht über den Nachtragshaushalt 2026 anzuordnen.
- Hilfsweise: Die Aussetzung der Vollziehung (§ 80 Abs. 4 VwGO) bezüglich des Erhöhungsbetrags bis zur abschließenden Entscheidung anzuordnen.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Widerspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift]
Weil wir bereits mehr als genug Steuern und Abgaben zahlen. Unsere Einkommen steigen nicht, während die Kosten und Ausgaben ständig weiter steigen. Wir können nicht immer neue finanzielle Belastungen übernehmen, die durch Fehlentscheidungen von Behörden und Politikern entstehen, die offenbar nicht in der Lage sind, verantwortungsvoll und effizient mit den ihnen anvertrauten Steuergeldern umzugehen.“