Neuigkeiten
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UPDATE zu unserer Grundsteuer-Petition: Was passiert hinter den Kulissen?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
viele fragen sich zu Recht: Reagiert die Politik da oben überhaupt auf unser Anliegen?
Wir lassen jedenfalls nicht locker und klopfen schrittweise an die Türen der Verantwortlichen - wir sollen Unterstützung bekommen:· Bundeskanzleramt (Berlin): Wir haben das Kanzleramt angeschrieben. Die Antwort kam – verweist aber schlicht nach Wiesbaden: Für die Finanzen der Kommunen sei das Land zuständig.
· Finanzministerium (Wiesbaden): Vor zwei Wochen haben wir eine ausführliche Eingabe an das Hessische Finanzministerium geschickt. Die Reaktion bis heute: Funkstille.
· Erinnerung nachgelegt: Ich habe deshalb gestern ein deutliches Erinnerungsschreiben an den Finanzminister geschickt. Höflich im Ton, aber glasklar in der Forderung.Was wir als Bürger fordern, sind zwei einfache Antworten auf folgende Fragen:
1. Wann und wie viel Geld kommt von Land und Bund bei uns an?
2. Wie wird sichergestellt, dass dieses Geld direkt zur Schuldentilgung und Entlastung der Bürger genutzt wird – anstatt in irgendwelchen Sonderprojekten zu versickern?Es geht hier um die wirtschaftliche Zukunft unserer Heimat, um unser Eigentum um unsere Immobilien. Während die Politik die Zuständigkeiten hin und her schiebt, laufen für uns Bürger vor Ort die Fristen!
⚠️ WICHTIGE ERINNERUNG: Bitte prüfen Sie das Datum Ihres Grundsteuerbescheids. Die gesetzliche Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen! Wer sich wehren und die Tür für künftige Entwicklungen offenhalten möchte, muss rechtzeitig Widerspruch einlegen.
Der passende Musterbrief wurde schon verteilt.
Wir bleiben für Sie am Ball!Herzliche Grüße
Günther Seidenberger
Bürgerinitiative Mühlheim am Main
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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
unsere Bürgerinitiative schläft nicht – im Gegenteil, wir gewinnen von Tag zu Tag an Dynamik! Hier sind die wichtigsten Entwicklungen der letzten Tage auf einen Blick:
1. Interkommunales Bündnis gegründet
Am Dienstag haben wir uns mit den Initiatoren der Bürgerinitiativen aus Rodgau und Rödermark getroffen. Da wir vor identischen finanziellen Herausforderungen stehen, haben wir eine Interessengemeinschaft gebildet. Ab sofort treten wir gemeinsam auf, um gegenüber Politik und Presse im Kreis Offenbach mehr Gewicht zu bekommen.
2. Intensiver Austausch mit dem Bund der Steuerzahler (BdSt)
Wir stehen in engem, aktivem Kontakt mit dem Vorstand des Bundes der Steuerzahler Hessen. Der BdSt prüft derzeit intern, ob und wie eine Musterklage bezüglich Artikel 14 Grundgesetz (Eigentumsgarantie / Erdrosselungssteuer) unterstützt werden kann. Wie das ausgeht, ist noch offen, aber wir bleiben im direkten Dialog.
3. Rückmeldung aus dem Finanzministerium steht aus
Auf unser Schreiben an das Hessische Finanzministerium bezüglich der Höhe und des Zeitpunkts der angekündigten Landes- und Bundesbeteiligungen an den Kommunalkosten steht eine Antwort leider noch aus. Auch diesen Punkt behalten wir im Auge – schließlich wäre das ein handfester Grund, den Hebesatz anzupassen.
🚨 Wichtige Information zum neuen Grundsteuerbescheid
Hinweis: Wir sind eine Bürgerinitiative und erbringen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Wer Einzelfallfragen hat, sollte sich an einen Steuerberater oder Anwalt wenden.
🚨 Muss ich erst einmal bezahlen?
JA. Der Bescheid ist trotz Widerspruch zunächst gültig und die Steuer muss fristgerecht gezahlt werden, um Mahngebühren zu vermeiden (es sei denn, die Stadt gewährt ausdrücklich eine Aussetzung der Vollziehung).
🚨 Frist beachten – Die Zeit drängt!
Der Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids schriftlich bei der Stadt eingereicht werden. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig und ist nicht mehr anfechtbar.
🚨 Wie versende ich den Widerspruch?
Ganz unten finden Sie eine Muster-Vorlage für Ihren Widerspruch. Wichtig: Bitte schicken Sie den Widerspruch per Post (am besten per Einwurf-Einschreiben), per Fax oder geben Sie ihn persönlich im Rathaus ab – eine einfache E-Mail reicht rechtlich meist nicht aus!
Wie geht es weiter?
Sie erheben jetzt Widerspruch. Erst wenn diese Widersprüche dann massenhaft abgelehnt werden, kann es weitergehen: Das wäre das Fundament für die angestrebte Musterklage mit dem Bund der Steuerzahler. So ist unser Rechtssystem.
Zum Schluss bleibt es bei dem Hinweis, dass jede Unterschrift bei der Petition wichtig ist. Wir halten Sie über die nächsten Schritte unseres Bündnisses auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße
Günther Seidenberger
Bürgerinitiative Mühlheim am Main
📝 Muster-Vorlage für Ihren Widerspruch
Absender: [Ihr Name, Adresse]
Empfänger: Magistrat der Stadt Mühlheim am Main, Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Datum: [Aktuelles Datum]
Betreff: Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids]
Kassenzeichen / Debitor-Konto: [Aus Bescheid eintragen]
Beleg-Nr.: [Aus Bescheid eintragen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] ein, soweit dieser auf der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 beruht.
Begründung:- Verfassungswidrige Überbelastung (Art. 14 GG):
- Die eklatante Anhebung des Hebesatzes führt zu einer unzulässigen, erdrosselnden Wirkung auf mein Eigentum im Sinne von Art. 14 Grundgesetz (Eigentumsgarantie). Die Abgabe überschreitet die Grenze der Zumutbarkeit und gefährdet die wirtschaftliche Existenz.
- Ermessensfehler & Unverhältnismäßigkeit:
- Nach öffentlich zugänglichen Informationen wurden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung freiwillige Leistungen der Stadt vorab nicht geprüft. Es fehlt somit an der gesetzlich geforderten ernsthaften Prüfung milderer Mittel sowie an einer ordnungsgemäßen Abwägung. Der Beurteilungsspielraum der Gemeinde gemäß § 25 GrStG wird durch das Willkürverbot und das Verbot der Unverhältnismäßigkeit begrenzt.
Ich beantrage daher:
- Den Grundsteuerbescheid aufzuheben und den zugrunde liegenden Hebesatz rechtlich zu überprüfen.
- Hilfsweise: Das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über etwaige Musterklagen bzw. bis zur Entscheidung der Kommunalaufsicht über den Nachtragshaushalt 2026 anzuordnen.
- Hilfsweise: Die Aussetzung der Vollziehung (§ 80 Abs. 4 VwGO) bezüglich des Erhöhungsbetrags bis zur abschließenden Entscheidung anzuordnen.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Widerspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift] -
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
es gibt Neuigkeiten! Wir lassen nicht locker und gerade habe ich den nächsten wichtigen Schritt auf Landesebene gemacht.
Wie Sie wissen, hatte ich beim Bundeskanzleramt in Berlin nachgefragt, wann unsere Stadt endlich finanzielle Hilfe bekommt, um diese absurde Grundsteuererhöhung auf 1.600 % abzuwenden. Die Antwort aus dem Kanzleramt war eindeutig: Der Bund stellt Milliarden bereit – aber es ist die Aufgabe der Bundesländer, dieses Geld an die Kommunen weiterzuleiten!Deshalb habe ich den Ball heute direkt nach Wiesbaden gespielt. In einem offiziellen Schreiben an den hessischen Finanzminister Prof. Dr. Lorz habe ich die alles entscheidende Frage gestellt:
Wann kommen diese Bundesmittel konkret bei uns in Mühlheim an, und über welche Summe sprechen wir hier?Ich habe dem Ministerium klar gemacht, dass die Mühlheimer Bürger finanziell ausbluten. Wir brauchen keine theoretischen Ausreden mehr, sondern handfeste Zahlen, damit der Grundsteuer-Hebesatz endlich wieder gesenkt werden kann.
Kopien gingen an unseren Bürgermeister Dr. Krey, den Vorstand Bund der Steuerzahler Hessen und die lokale Presse (Offenbach-Post). Damit der Druck im Kessel steigt!
Wir bleiben am Ball. Bitte verteilen Sie weiterhin fleißig unsere Flyer und teilen Sie den Link zur Petition. Jeder Unterstützer zählt!
Herzliche Grüße
Günther Seidenberger
Weil langsam was getan werden muss. Es kann nicht sein das die Menschen hier alle um ihr Eigentum gebracht werden.