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Änderungen an der Petition
on 20 Mar 2026 -
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Änderungen an der Petition
on 20 Mar 2026
Petition addressed to: Landtag von Baden-Württemberg
Das in Baden-Württemberg verwendete Bodenwertmodell ist bei weitem das ungerechteste Modell, das die größten Unterschiede bei der neuen Grundsteuer erzeugt.
Deshalb fordern wir, dass das Bodenwertmodell in Baden-Württemberg durch ein anderes Modell abgelöst wird, bei dem die Grundsteuer ausgewogen und gerecht verteilt wird.
Es ist kein Zufall, dass von den 2,8 Millionen Einsprüchen gegen die neue Grundsteuer die Hälfte aus Baden-Württemberg kommen. Es ist das einzige Bundesland, das bei der Berechnung der Grundsteuer das „Bodenwertmodell“ verwendet, das nur auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert basiert. Es erzeugt extreme Unterschiede bei der Höhe der neuen Grundsteuer und führt bei 1-3 Familienhäusern mit relativ großen Grundstücken und hohen Bodenrichtwerten zu regelrechten Grundsteuer-Exzessen. Beispiele dazu werden weiter unten aufgeführt.
Wir erkennen an, dass eine Grundsteuer sozial ausgewogen sein muss und es dabei auch zu unterschiedlichen Belastungen kommen kann. Da die Grundsteuer ein Beitrag aller Bürgerinnen und Bürger zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur darstellt, sind aber diese extremen Unterschiede nicht gerechtfertigt.
Bei anderen Modellen, wie z.B. beim bayerischen Modell, ist das nicht der Fall. In diesem Modell fließt neben der Grundstücksfläche nur noch die Wohnfläche ein. Man kann also bei dem bayerischen Modell nicht von einem „Bürokratiemonster“ sprechen. Es ist einfach, gut zu durchschauen und von keinem Gutachterausschuss für die Bodenrichtwerte abhängig. Veränderungen ergeben sich ausschließlich über den Hebesatz der Kommune. Das Modell erzeugt keine so eklatanten Unterschiede zwischen den einzelnen Bescheiden und ist wesentlich ausgewogener.
Auch das niedersächsische Grundsteuermodell basiert auf dem bayerischen Modell, beinhaltet aber noch einen „Lagefaktor“, bei dem der Bodenrichtwert des Grundstücks ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bodenwert der Kommune gesetzt wird.
Beispiel 1:
1 Fam.-Haus (Grundstück 1602m², Wohnfläche 175m²)
5.130 € Grundsteuer BW (Tübingen mit Hebesatz 350%)
1.033 € Grundsteuer Bayern (München, Hebesatz 824%)
1.549 € Grundsteuer Niedersachsen
(Bei einem Hebesatz von 824%, „gute Lage“)
Beispiel 2:
3-Zi ETW (Grundstücksanteil 25m², Wohnfläche 86m²)
67 € Grundsteuer BW (Freiburg mit Hebesatz 235%)
256 € Grundsteuer Bayern (München Hebesatz 824%)
385 € Grundsteuer Niedersachsen
(Bei einem Hebesatz von 824%, „gute Lage“)
Wir sind eine Gruppe, die von der neuen Grundsteuer extrem belastet ist und bitten Sie, unsere Petition zu unterstützen und zu verbreiten.
Petition started:
19 Mar 2026
Collection ends:
12/01/2026
Region:
Baden-Württemberg
Topic:
Taxes
Gemäß Bebauungsplan unbebaubare Rasenflächen werden in Baden-Württemberg nun gemäß Bodenrichtwert identisch wie Baugrund bewertet – und plötzlich hat sich die Grundsteuer für ein 60 Jahre altes kleines Häuschen darauf VERVIERFACHT … So wird aus der Altersvorsorge „Wohnen“ ebenso plötzlich ein kostspieliger Luxus, den man sich mit einer zusätzlich (!) besteuerten (kleinen) Rente spätestens bei einer erwartbaren Erhöhung der Hebesätze irgendwann nicht mehr leisten kann … Und dann?
Die beiden Beispiele zeigen ganz eindeutig, dass das Berechnungsschema genau richtig ist. Wieso sollte derjenige, der auf ein 1000 qm-Grundstück genau ein Haus baut, bevorteilt werden im Vergleich zu demjenigen, der auf dieselbe Fläche mehrere Mehrfamilienhäuser baut? Die benötigte Infrastruktur ist in beiden Fällen gleich, jedoch können bei den Mehrfamilienhäusern deutlich mehr Menschen auf derselben Fläche leben, also weniger Infrastruktur pro Kopf.
Die Grundsteuer sollte nach der Rechtsprechung gerechter werden. Baden-Württemberg ist sie ungerechter denn je. Ein Beispiel aus einem Umfeld: zwei gleich große Grundstücke nebeneinander. Auf einer steht eine Villa mit 4 Millionen auf dem anderen ein altes Haus. Beide müssen gleich viel Grundsteuer bezahlen das ist nicht gerecht und war mit dem alten Modell fairer.
Ich bin selbst betroffen. Ich halte das Gesetz für nicht verfassungskonform, weil der Gutachterausschuss die Verkaufspreise von Haus und Grund auswertet um damit den künftigen Bodenrichtwert, also den reinen Grundstückspreis festzusetzen. Das verwendete Verfahren ist deshalb meines Erachtens nicht geeignet um den objektiven Wert einer Fläche zu ermitteln, weil der Wert meines Grundstücks abhängig ist vom Zustand und dem Nutzungsgrad der Nachbargrundstücke.
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Weil ich als Steuerberater täglich sehe wie ungerecht dieses System ist.