Петицията е адресирана до:
Landtag und Landesregierung Baden-Württemberg
Die Träger der ambulanten Suchtberatung verzeichnen seit Jahren ein wachsendes, strukturelles Defizit. Der Finanzierungsanteil der Träger ist von ursprünglich 10 % Eigenmittel auf inzwischen rund 25 % angestiegen. Die Landeszuschüsse wurden seit über 20 Jahren nicht erhöht. Der Antrag auf eine dringend erforderliche Erhöhung der Fachkraftzuschüsse von 17.900 € auf 25.000 € - ein Gesamtvolumen von rund 3,5 Mio. Euro für den Landeshaushalt 2023/24 wurde nicht berücksichtigt.
Angesichts der umzusetzenden Tarifsteigerungen und der allgemeinen Kostensteigerungen droht jetzt der Kollaps der ambulanten Suchtberatungsstellen.
Damit die ambulante Suchtberatung ohne Versorgungseinschränkungen fortgeführt werden kann, stellt das Aktionsbündnis 3 Forderungen an die Landesregierung:
- Die Suchtberatungsstellen benötigen eine Hilfszahlung für das Jahr 2023 um die Tarifsteigerungen finanzieren zu können und damit die Angebote aufrechtzuerhalten.
- Im Nachtragshaushalt 2024 muss zumindest die ursprüngliche Forderung von 25.000 € je Fachkraftstelle berücksichtigt werden.
- Ab dem Haushalt 2025 muss eine sich dynamisierende Finanzierung der Suchtberatungsstellen etabliert werden.
(Quelle: https://www.paritaet-bw.de/system/files/abschnittdokumente/230404faktencheck-ambulante-suchthilfe-bwf.pdf Zugriff, Juli 2023)
Причина
Seit dem Aufruf zur Gründung des Aktionsbündnisses: Suchtberatung retten! im Februar 2023 sind 118 Einrichtungen aus den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege dem Aktionsbündnis beigetreten. Überwiegend Einrichtungen der ambulanten Suchthilfe, sowie der Selbsthilfe, aber auch Einrichtungen der Sozialberatung, Bewährungshilfe u.a. (Quelle: suchtberatung-retten.de, Zugriff Juli, 2023).
Zum jetzigen Zeitpunkt drücken die politischen Vertreter*innen des Landtags ihr Verständnis und Bedauern aus, aber weder eine Hilfszahlung noch eine Berücksichtigung in einem etwaigen Nachtragshaushalt wurden in Aussicht gestellt.
Mit Verständnis allein werden die Einrichtungen der Suchtberatung angesichts der Finanzierungslücke ihr Versorgungsangebot nicht aufrechterhalten können – Einschnitte drohen spätestens ab Ende 2023.
Bundespolitisch wird angesichts der geplanten regulierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene ein Ausbau der Prävention und der Beratungs- und Behandlungszugänge gefordert. Die dafür erforderlichen Ressourcen stehen faktisch in Baden-Württemberg derzeit nicht zur Verfügung – noch nicht einmal in Aussicht!
Liegt Ihnen eine gute Versorgung mit Präventions- und Beratungsangeboten für Menschen mit Substanzgebrauchsstörungen in Baden-Württemberg am Herzen? Sind Sie davon überzeugt, dass niederschwellige Suchtberatungsangebote erhalten und gestärkt werden müssen? Möchten Sie die Forderungen des Aktionsbündnis: „Suchtberatung retten“ nachdrücklich unterstützen? Dann tragen Sie sich namentlich als Unterstützer*in hier ein.
Jede(r) einzelne Unterstützer*in zählt, wenn es darum geht den Forderungen nach einer finanziell gesicherten Grundversorgung durch Suchtberatung in Baden-Württemberg politisches Gewicht zu geben.