10/07/2023 à 09:03
Anpassung des der Texte und Quellen nachgetragen
Neuer Petitionstext:
Die Träger der ambulanten Suchtberatung verzeichnen seit Jahren ein wachsendes, strukturelles Defizit. Der Finanzierungsanteil der Träger ist von ursprünglich 10 % Eigenmittel auf inzwischen rund 25 % angestiegen. Die Landeszuschüsse wurden seit über 20 Jahren nicht erhöht. Der Antrag auf eine dringend erforderliche Erhöhung der Fachkraftzuschüsse von 17.900 € auf 25.000 € - ein Gesamtvolumen von rund 3,5 Mio. Euro für den Landeshaushalt 2023/24 wurde nicht berücksichtigt.
Angesichts der umzusetzenden Tarifsteigerungen und der allgemeinen Kostensteigerungen droht jetzt der Kollaps der ambulanten Suchtberatungsstellen.
Damit die ambulante Suchtberatung ohne Versorgungseinschränkungen fortgeführt werden kann, stellt das Aktionsbündnis 3 Forderungen an die Landesregierung:
- Die Suchtberatungsstellen benötigen eine Hilfszahlung für das Jahr 2023 um die Tarifsteigerungen finanzieren zu können und damit die Angebote
aufrechtzuerhalten.aufrechtzuerhalten. - Im Nachtragshaushalt 2024 muss zumindest die ursprüngliche Forderung von 25.000 € je Fachkraftstelle berücksichtigt
werden.werden. - Ab dem Haushalt 2025 muss eine sich dynamisierende Finanzierung der Suchtberatungsstellen etabliert
werden.werden.
(Quelle: www.paritaet-bw.de/system/files/abschnittdokumente/230404faktencheck-ambulante-suchthilfe-bwf.pdf Zugriff, Juli 2023)
Neue Begründung: EineSeit Erhöhungdem Aufruf zur Gründung des Aktionsbündnisses: Suchtberatung retten! im Februar 2023 sind 118 Einrichtungen aus den Verbänden der Landesförderungfreien fürWohlfahrtspflege dem Aktionsbündnis beigetreten. Überwiegend Einrichtungen der ambulanten Suchthilfe, sowie der Selbsthilfe, aber auch Einrichtungen der Sozialberatung, Bewährungshilfe u.a. (Quelle: suchtberatung-retten.de, Zugriff Juli, 2023).
Zum jetzigen Zeitpunkt drücken die Ambulantepolitischen SuchthilfeVertreter*innen des Landtags ihr Verständnis und Bedauern aus, aber weder eine Hilfszahlung noch eine Berücksichtigung in einem etwaigen Nachtragshaushalt wurden in Aussicht gestellt.
Mit Verständnis allein werden die Einrichtungen der Suchtberatung angesichts der Finanzierungslücke ihr Versorgungsangebot nicht aufrechterhalten können – Einschnitte drohen spätestens ab Ende 2023.
Bundespolitisch wird angesichts der geplanten regulierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene ein Ausbau der Prävention und der Beratungs- und Behandlungszugänge gefordert. Die dafür erforderlichen Ressourcen stehen faktisch in Baden-Württemberg istderzeit imnicht Landeshaushaltzur Verfügung – noch nicht einmal in Aussicht!
Liegt Ihnen eine gute Versorgung mit Präventions- und Beratungsangeboten für 23/24Menschen gekipptmit wordenSubstanzgebrauchsstörungen –in wieBaden-Württemberg am Herzen? Sind Sie davon überzeugt, dass niederschwellige Suchtberatungsangebote erhalten und gestärkt werden müssen? Möchten Sie die Forderungen des Aktionsbündnis: „Suchtberatung retten“ nachdrücklich unterstützen? Dann tragen Sie sich namentlich als Unterstützer*in hier ein.
Jede(r) einzelne Unterstützer*in zählt, wenn es darum geht esden weiter?DieForderungen Trägernach dereiner ambulantenfinanziell gesicherten Grundversorgung durch Suchtberatung verzeichnenin seitBaden-Württemberg Jahrenpolitisches einGewicht stetigzu wachsendes, strukturelles Defizit. Der Finanzierungsanteil der Träger ist von ursprünglich 10 % Eigenmittel auf inzwischen rund 25 % angestiegen. Die Landeszuschüsse wurden seit über 20 Jahren nicht erhöht. Der Antrag auf eine dringend erforderliche Erhöhung der Fachkraftzuschüsse von 17.900 € auf 25.000 € - ein Gesamtvolumen von rund 3,5 Mio. Euro für den Landeshaushalt 2023/24 wurde nicht berücksichtigt.geben.
Angesichts der umzusetzenden Tarifsteigerungen und der allgemeinen Kostensteigerungen droht jetzt der Kollaps der ambulanten Suchtberatungsstellen.
Neues Zeichnungsende: 15.02.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Baden-Württemberg)