Anerkennung von Online Fortbildungen der Tierärzte in BW

Pétitionnaire non public
La pétition est adressée à
Landestierärztekammer Baden Württemberg

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La pétition n'est pas acceptée.

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  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

La pétition est adressée à : Landestierärztekammer Baden Württemberg

Wir fordern von der Landestierärztekammer Baden-Württemberg für 2020 eine generelle und umfassende Anerkennung der geleisteten Nicht-Präsenzfortbildungen (online Webinare, E-learning, etc) welche über eine offizielle Bestätigung der Fortbildungszeit verfügen.

Raison

Auf Grund der Corona Maßnahmen fallen dieses Jahr viele nationale und internationale Kongresse, Seminare und Tagungen aus. Parallel dazu findet eine Verlagerung auf Online Plattformen statt. Momentan werden Nicht-Präsenzfortbildungen von der Landestierärztekammer nur zu einem geringen Teil anerkannt (25% der geforderten Fortbildungszeit). Mit Beschluss vom 25.3.2020 hat der Vorstand der LTK BW beschlossen die nach § 3 B Abs. 5 Berufsordnung LTK BW geforderten Fortbildungsstunden um 50% zu reduzieren. Hiermit wurde nicht in Betracht gezogen, dass es valide Alternativen zur Fortbildung gibt und eventuell auch diese Zahl durch Präsenzfortbildungen 2020 nicht abgedeckt werden kann. Wir fordern daher vom Vorstand eine sofortige Anerkennung aller von den Mitgliedern der LTK 2020 geleisteten Fortbildungsstunden, unabhängig ob sie aus Präsenz- oder Nicht-Präsenzveranstaltungen stammen. Aus Qualitätsgründen kann bei diesen Fortbildungen nicht auf eine offizielle Zertifizierung durch eine unabhängige Organisation (BTK-ATF, RACE,CE,CPD, ...) verzichtet werden.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 28/05/2020
Fin de la collecte: 24/06/2020
Région: Bade-Wurtemberg
Catégorie: Éducation

Actualités

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie eventuell schon ein paar von euch in der April Ausgabe des deutschen Tierärzteblattes lesen konnten, erkennt nun auch BW Online-Fortbildungen für 2021 vollständig an. Unsere Bemühungen waren also erfolgreich. Eine rückwirkenden Anerkennung für 2020 fand keine Mehrheit im Ausschuss. Wie ja schon der Kammerpräsident im Weihnachtsbrief geschrieben hatte, gab es im Sommer 2020 keinen Lockdown und Präsenzfortbildungen waren möglich. Als hilfreiche Information möchte ich aber beifügen, dass Online-Weiterbildungsstunden für einen Weiterbildungsgang (Fachtierarzt/Zusatzbezeichung) unabhängig davon schon immer vollständig anerkennbar waren und sind, da die Weiterbildungsordnung und ihre Anlagen - im Gegensatz zur Berufsordnung - diesbezüglich keine Unterscheidungen macht. Diese Informationen findet man nicht explizit auf der Homepage der Kammer, kann sie aber gerne bei der Geschäftsstelle nachfragen. Ich hoffe, dass ich vor allem den jungen Kolleginnen und Kollegen unter uns, die in einer Weiterbildung sind, helfen konnte.

    Euch alle Frohe Ostern und bleibt gesund

    Matthias Frank
  • Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Jahr geht zu Ende und damit auch die coronabedingte Regelung der LTK BW für 2020, die Anforderung an Fortbildungsstunde um 50% zu reduzieren und davon maximal 50% an Nicht-Präsenzfortbildungen anzuerkennen. Da es bisher keine Regelung der Fortbildungspflicht für 2021 gibt, habe ich den Vorstand der Kammer gebeten sich zeitnah mit dem Thema auseinanderzusetzen und für 2021 eine Anerkennung von online-Fortbildungsstunden zu beschließen. Über die Fortschritte werde ich Sie auf dem Laufenden halten.

    Ihnen alle frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr, bleiben Sie gesund

    Mattias Frank
  • Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie in der letzten Ausgabe des deutschen Tierärzteblattes lesen konnten, hat sich der Vorstand der LTK BW erneut mit der Fortbildungssituation befasst. In der kurzen Mitteilung wurde bekannt gegeben, dass sich der Vorstand einstimmig erneut für eine Reduktion der Fortbildungspflichtstunden um 50% ausgesprochen hat, unter Anerkennung von maximal 50% aus nicht-Präsenzfortbildungen. Diese Entscheidung sei auch nicht durch demokratische Willensäußerungen der Kammermitglieder, wie eine Petition, zu ändern. Eine Erläuterung zu diesem Beschluss ist erneut nicht zu finden. Die Prüfung der Fortbildungspflicht soll nach Einzelfall unter Gesichtspunkten der Qualitätssicherung (was immer das bedeuten soll), also ohne für alle gleiche Kriterien, geschehen (sie HP LTK BW)
    Auch in der letzten Ausgabe der "Tierärztliche Umschau/KleintierMedizin", deren Chefredakteur unser Kammerpräsident Herr Dr. Steidl ist, konnte man eine großformatige Werbung für die diesjährige Präsenzveranstaltung Pet Vet in Baden Baden finden. Dagegen dürfte komplett unter dem Radar der meisten durchgegangen sein, dass seit wenigen Tagen auf der Homepage der Pet Vet zu lesen ist, dass diese 2020 nicht mehr als Präsenzveranstaltung, sondern nur noch als eintägige Onlineveranstaltung mit 5 ATF Stunde veranstaltet werden wird. Ein Program liegt bisher nicht vor. Als Begründung für diese Umgestaltung werden Punkte angegeben, welche von uns bisher vorgebracht wurden, aber nicht für wichtig erachtet wurden. Wir befinden uns nun in der Situation, dass es dieses Jahr praktisch keine Präsenz-Großveranstaltungen gegeben wird, oder falls man an diesen teilzunehmen gedenkt, mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko gerechnet werden muss, wie es auch der Kammerpräsident in seiner Begründung zur Absage erkennt.
    Wir stehen nun weiterhin vor dem Dilemma, dass der Beschluss des Vorstandes eine je nach Anforderung unterschiedliche Anzahl an Präsenzstunden fordert, aber es für viele nicht möglich sein wird diese zu erfüllen. Auch hat der Vorstand keine klar verständliche Anweisung gegeben, wie mit der Anerkennung der Fortbildungsstunden dieses und die nächsten Jahre verfahren werden wird. Eine klar definierte Regelung, welche für alle im Voraus nachvollziehbar ist, sollte man von einem Vorstand erwarten können.
    Ich empfehle Ihnen daher sich direkt schriftlich oder telefonisch an die Kammer zu wenden und für sich selbst folgende Punkte klären zu lassen:
    - Wie begründet der Verstand seine Entscheidung Onlineveranstaltungen nicht komplett anzuerkennen, wenn selbst der Kammerpräsident seit kurzem eine erhöhte Ansteckungsgefahr bei Präsenzveranstaltungen erkennt ?
    - werden die 5 ATF Stunden der Pet Vet anerkannt, auch wenn man schon sein Pensum für 2020 an Nicht-Präsenzfortbildungen erfüllt hat ?
    - Sind nicht-anrechenbare online ATF Stunden aus 2020 auf die folgenden Jahre übertragbar oder verfallen sie ?
    - müssen geforderte Präsenz-ATF Stunden, welche 2020 nicht erfüllt werden konnten, in den folgenden Jahre nachgeholt werden ?
    - hat die Kammer schon einen Plan, falls es 2021 zum Ausfall von Präsenzveranstaltungen kommen sollte. Dieses Szenarium ist nicht zu weit hergeholt, wenn man den Epidemiologen Gehör schenkt.
    - §4 Abs 1.3 des Heilberufekammergesetzes definiert als Kammeraufgabe die Ausbildung der Kammermitglieder und die Förderung derer Fortbildung. Wird die Kammer in ihren Beschlüssen dieser Anforderung gerecht, wenn Fortbildung einseitig limitiert wird ?

    Ich hoffe Sie nicht zu sehr mit dieser unleidigen Angelegenheit belästigt zu haben und wünsche Ihnen allen noch einen guten Start in die kommende Woche. Bleiben Sie gesund und passen Sie auch sich auf.

    mit kollegialen Grüßen

    Matthias Frank

Die vermehrte Anerkennung von online-Fortbildungen entspricht dem Zeitgeist und ist längst überfällig. Im Jahr 2020 ist aufgrund der speziellen Situation eine 100%ige Anerkennung der online-Fortbildungen erforderlich, weil nicht absehbar ist dass die bisher geforderte Anzahl der Präsenzstunden gefahrlos - wenn überhaupt -abgeleistet werden kann.

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