Bildung

Anerkennung von Online Fortbildungen der Tierärzte in BW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landestierärztekammer Baden Württemberg
347 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

347 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

13.09.2020, 18:50

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie in der letzten Ausgabe des deutschen Tierärzteblattes lesen konnten, hat sich der Vorstand der LTK BW erneut mit der Fortbildungssituation befasst. In der kurzen Mitteilung wurde bekannt gegeben, dass sich der Vorstand einstimmig erneut für eine Reduktion der Fortbildungspflichtstunden um 50% ausgesprochen hat, unter Anerkennung von maximal 50% aus nicht-Präsenzfortbildungen. Diese Entscheidung sei auch nicht durch demokratische Willensäußerungen der Kammermitglieder, wie eine Petition, zu ändern. Eine Erläuterung zu diesem Beschluss ist erneut nicht zu finden. Die Prüfung der Fortbildungspflicht soll nach Einzelfall unter Gesichtspunkten der Qualitätssicherung (was immer das bedeuten soll), also ohne für alle gleiche Kriterien, geschehen (sie HP LTK BW)
Auch in der letzten Ausgabe der "Tierärztliche Umschau/KleintierMedizin", deren Chefredakteur unser Kammerpräsident Herr Dr. Steidl ist, konnte man eine großformatige Werbung für die diesjährige Präsenzveranstaltung Pet Vet in Baden Baden finden. Dagegen dürfte komplett unter dem Radar der meisten durchgegangen sein, dass seit wenigen Tagen auf der Homepage der Pet Vet zu lesen ist, dass diese 2020 nicht mehr als Präsenzveranstaltung, sondern nur noch als eintägige Onlineveranstaltung mit 5 ATF Stunde veranstaltet werden wird. Ein Program liegt bisher nicht vor. Als Begründung für diese Umgestaltung werden Punkte angegeben, welche von uns bisher vorgebracht wurden, aber nicht für wichtig erachtet wurden. Wir befinden uns nun in der Situation, dass es dieses Jahr praktisch keine Präsenz-Großveranstaltungen gegeben wird, oder falls man an diesen teilzunehmen gedenkt, mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko gerechnet werden muss, wie es auch der Kammerpräsident in seiner Begründung zur Absage erkennt.
Wir stehen nun weiterhin vor dem Dilemma, dass der Beschluss des Vorstandes eine je nach Anforderung unterschiedliche Anzahl an Präsenzstunden fordert, aber es für viele nicht möglich sein wird diese zu erfüllen. Auch hat der Vorstand keine klar verständliche Anweisung gegeben, wie mit der Anerkennung der Fortbildungsstunden dieses und die nächsten Jahre verfahren werden wird. Eine klar definierte Regelung, welche für alle im Voraus nachvollziehbar ist, sollte man von einem Vorstand erwarten können.
Ich empfehle Ihnen daher sich direkt schriftlich oder telefonisch an die Kammer zu wenden und für sich selbst folgende Punkte klären zu lassen:
- Wie begründet der Verstand seine Entscheidung Onlineveranstaltungen nicht komplett anzuerkennen, wenn selbst der Kammerpräsident seit kurzem eine erhöhte Ansteckungsgefahr bei Präsenzveranstaltungen erkennt ?
- werden die 5 ATF Stunden der Pet Vet anerkannt, auch wenn man schon sein Pensum für 2020 an Nicht-Präsenzfortbildungen erfüllt hat ?
- Sind nicht-anrechenbare online ATF Stunden aus 2020 auf die folgenden Jahre übertragbar oder verfallen sie ?
- müssen geforderte Präsenz-ATF Stunden, welche 2020 nicht erfüllt werden konnten, in den folgenden Jahre nachgeholt werden ?
- hat die Kammer schon einen Plan, falls es 2021 zum Ausfall von Präsenzveranstaltungen kommen sollte. Dieses Szenarium ist nicht zu weit hergeholt, wenn man den Epidemiologen Gehör schenkt.
- §4 Abs 1.3 des Heilberufekammergesetzes definiert als Kammeraufgabe die Ausbildung der Kammermitglieder und die Förderung derer Fortbildung. Wird die Kammer in ihren Beschlüssen dieser Anforderung gerecht, wenn Fortbildung einseitig limitiert wird ?

Ich hoffe Sie nicht zu sehr mit dieser unleidigen Angelegenheit belästigt zu haben und wünsche Ihnen allen noch einen guten Start in die kommende Woche. Bleiben Sie gesund und passen Sie auch sich auf.

mit kollegialen Grüßen

Matthias Frank


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