Grundgesetz
Artikel 6, Absatz 2, Satz 1 Grundgesetz: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Dazu gehört das gesamte Spektrum Kinderbetreuung.
источник: Gunter Reimann, Perspektiven für Familien e. V.