Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Ob einer oder zwei Tage ist egal

Kleines Gedankenspiel: die schriftl. Prüfungen sind entweder 3 (angenommen 2.6. Bekanntgabe) o. sogar 5 1/2 (angenommen 19.6.) Wochen vor einem etwaigen Termin zur Nachprüfung.Diese wird nur dann nötig, wenn Leistungen in der schriftl. Klausur ungenügend waren o. Möglichkeit zur Verbesserung d. Schnitts besteht. In beiden Fällen ist der Zeitraum zur schriftl. Prüfung zu lang, als dass der Unterschied 1/2 Tage(e) relevant wäre. Ergo: bei Gefühl einer schlecht gelaufenen schriftl. Prfg besser die Wochen zur Nachprüfung nutzen, dann ist die Zeit zw. Bekanntgabe & Nachprfg auch nicht mehr wichtig!

Quelle:

2.0

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