Zunächst einmal, wir reden von § 153a StPO und nicht von § 153. Letzterer regelt die Einstellung ohne Auflagen. Die gesamte Petition indes ist Nonsens, da über Einstellungsbeschlüssen vom Namen des Volkes nichts steht. Ein Urteil gibt es im in Rede stehenden Fall nicht. Ferner zeugt die Petition won wenig bis gar keiner Sachkenntnis, da die §§ 153 ff. StPO ggü. jedermann zur Anwendung kommen können und dies auch im gerichtlichen Alltag regelmäßig praktiziert wird. Mithin haben wir also wieder einmal eine Petition, deren Sinn mehr als in Frage zu stellen ist.
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