Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Zunächst einmal, wir reden von § 153a StPO und nicht von § 153. Letzterer regelt die Einstellung ohne Auflagen. Die gesamte Petition indes ist Nonsens, da über Einstellungsbeschlüssen vom Namen des Volkes nichts steht. Ein Urteil gibt es im in Rede stehenden Fall nicht. Ferner zeugt die Petition won wenig bis gar keiner Sachkenntnis, da die §§ 153 ff. StPO ggü. jedermann zur Anwendung kommen können und dies auch im gerichtlichen Alltag regelmäßig praktiziert wird. Mithin haben wir also wieder einmal eine Petition, deren Sinn mehr als in Frage zu stellen ist.

Quelle:

2.9

3 Gegenargumente
Gegenargumente anzeigen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern