Die Petition ist dringend notwendig. Insbesondere schon dadurch, weil in meisten Fällen wider besseres Wisen nicht zur Entlastung des Angeschuldigten gem. § 160 II StO ermittelt wird, ja sogar das ihn zweielsfrei entlastende Beweismaterial unterschlagen wird, so dass auch dadurch das "Volk" dazu missbraucht wird, um ein "Fehlurteil" ja "Im Namen des Volkes" fällen zu können - auf Kosten des Steuerzahlers, dies unter bewusster Missachtung des Aufklärungsgebots.
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