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Aus meiner Sicht ist es uns als Eltern und unseren Kindern unmöglich die auf Sie zukommenden Kosten, als Jugendliche ohne eigenes Einkommen aufzubringen. Denn solange ein Kind in einer Bedarfsgemeinschaft eines Elternteils lebt, bekommt es gerademal 165.90 € Anteil für Wohn- und Lebenhaltungskosten vom ALG 2. Es ist mir schon seit der letzten Gesundheitsreform kaum noch möglich alle Medikamente (wie Husten-/Schnupfen- und Grippemittel) für die Kinder aus eigener Tasche zu bezahlen, den das dafür benötigte Geld fehlt dann wieder für den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs. Unsere Bundesregi

Quelle:

1.4

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