Die Beweispflicht liegt bei der GEZ!
Damit wird jedem UNRECHT getan, der wirklich nicht oder nur teilweise in Besitz eines rundfunkfähigem Gerätes ist. Somit verstößt die neue Gebührenverordnung gegen die Grundrechte und gegen geltendes Recht. Die Beweispflicht liegt bei der GEZ! Ein privates Unternehmen unterliegt diesen Gesetzen und Pflichten ebenso, also ist eine Pflichtbefreiung durch eine Pauschalisierung für die GEZ nicht nur Rechtsverstoßend dem Bürger sondern auch den privaten Unternehmen gegenüber!!!!
Quelle: BGB