§ 1 Abs. 1 BefrVO
Wie öffentlich kann ein Sender überhaupt sein, der in ein Staatsgefüge eingebunden ist? Ich erinnere mich immer wieder gerne an den Roman "1984" von Wells, inzwischen sind wir weit darüber hinaus. Es gab einst den § 1 Absatz 1 der BefrVO- dieser besagte, dass Menschen mit einem Einkommen, das unterhalb des eineinhalbfachen des Regelsatzes plus Kaltmiete lagen, nicht mit dieser Gebühr belastet werden sollten. Ich spreche mich für eine Wiedereinführung dieser Befreiung aus.
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