Wie Juristen immer so schön sagen, ist ein Blick ins Gesetz immer hilfreich. Diesen Rat hätte Frau Dr. Röscheisen-Pfeifer vielleicht beherzigen sollen. Vielleicht wäre ihr dann aufgefallen, dass in § 129 SGB V an keiner Stelle von einer Importquote oder einem Prozentsatz die Rede ist. Ihre Petition ist damit unsinnig. Quote und Prozentsatz sind in dem Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV Spitzenverband geregelt.
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