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Ich bin leider auf unser Rechtssystem hereingefallen und hatte einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht gerichtet, weil der Nutzen von sogenannten Alltagsmasken, Tuch ect. nicht nachgewiesen und ein verpflichtendes Tragen daher nicht verhältnismäßig ist. Mein Antrag wurde unter anderem abgelehnt, weil das Verfassungsgericht zuständig wäre. Der Verfassungsgerichtshof RLP hat zuvor aber bereits 2 Beschwerden zurückgewiesen, weil das Fachgerecht also das Verwaltungsgericht zuständig ist. Ich komme mir nicht nur wegen der Maskenpflicht, sondern auch demogratisch ganz schön verarscht vor.

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