Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland
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12% unterstützen einen Antrag im Parlament.
13% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
12% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Frank Magnitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 03.07.2020
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die im Namen der AfD-Fraktion von René Springer abgegebene Stellungnahme zur Petition "Abschaffung der Mundschutz- bzw. Maskenpflicht in Deutschland" hat meine volle Unterstützung. Diese Masken schützen niemanden vor Viren, sondern bestenfalls vor Bußgeldern.Um es mit den Worten meines geschätzten Kollegen Dr. Robby Schlund, MdB zu sagen: "Nehmen Sie bitte den Menschen da draußen
diesen unnützen Maulkorb ab! Bereits nach drei Stunden
und bei Temperaturen von 28 Grad haben Sie die perfekte
mobile Petrischale für Millionen Arten von Keimen."
René Springer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 30.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Sebastian Münzenmaier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 30.06.2020
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Meine Fraktion und ich haben uns von Anfang an gegen eine Maskenpflicht ausgesprochen. Sie ist nicht verhältnismäßig und beschneidet die Bürger in ihren Grund- und Freiheitsrechten. Zudem ist der medizinische Nutzen völlig ungeklärt und Bürger fühlen sich mit der Maske oft in einer falschen Sicherheit, wie auch der Präsident der Bundesärztekammer bestätigt. Ich fordere: So viel Freiheit wie möglich und nicht mehr Einschränkungen als nötig. Die Maskenpflicht gehört eindeutig nicht zu den Notwendigkeiten.
Thomas Seitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 25.06.2020
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Liebe Bürger,
zuerst einmal freut es mich, dass Sie sich politisch engagieren und von Ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen. Gerne möchte ich dazu beitragen, dass Sie sich Ihr Bild über die von mir vertretenen Standpunkte machen können. Es ist unbestritten, dass das Tragen einer Maske zum Schutz vor Infektionen oder um Schutz anderer sinnvoll sein kann, insbesondere für Risikogruppen. Es kommt dann jedoch sowohl auf die Art der Maske (spezifische Schutzmaske?) als auch die konsequente Beachtung der Trageregeln (regelmäßiger Wechsel, Achtsamkeit beim An- und Ablegen) an. Eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken halte ich inzwischen für absolut ungeeignet. Die eigene Erfahrung zeigt mir, dass die Bereitschaft auch nur zum zeitweisen Tragen kontinuierlich abnimmt, insbesondere bei zunehmenden Temperaturen. Außerdem ist es lebensfremd, dass mit Alltagsmasken von zumindest dem größten Teil der Bevölkerung ein gleichermaßen problembewusster Umgang gelebt wird, wie es bei spezifischen Berufsgruppen mit besonderen Anforderungen und entsprechender Schulung der Fall ist. Es scheint offenbar kein Einzelfall zu sein, dass viele Menschen seit Wochen genau eine Alltagsmaske oder OP-Maske für entsprechende Situationen parat halten und diese Maske immer wieder tragen. Es bedarf keiner näheren Erläuterung, dass hierdurch wohl eher eine Virusverbreitung als -Eindämmung gefördert wird.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich darüber hinaus für eine Aufhebung der Corona-Beschränkungen ein. Der wirtschaftliche Schaden, der durch diese entstanden ist, ist nicht mehr zu rechtfertigen. Unsere hierzu im Bundestag eingebrachten Anträge wurden von den anderen Fraktionen abgelehnt. Im Deutschen Bundestag werde ich mich weiter dafür einsetzen, dass Freiheit und Vernunft anstatt von Zwang die Maxime des politischen Handelns bilden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Seitz
Joana Cotar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 18.06.2020
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Andere Länder, wie die Niederlande, zeigen, dass es auch ohne Maskenpflicht geht. Ich finde es bedenklich, dass in Deutschland kaum über die Sinnhaftigkeit dieser Pflicht diskutiert wir. Auch die Tatsache, dass die Regierung eine Pflicht zuerst ablehnte und sie jetzt anscheinend am liebsten gar nicht mehr aufheben will, sollte eigentlich für Fragen sorgen. In der Medizin ist der Nutzen der Masken umstritten. Angesichts der niedrigen Corona-Zahlen in Deutschland ist es höchste Zeit, diese Einschränkung des persönlichen Lebens aufzuheben.
Jörg Schneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Der Mundschutz ist nach jetziger Erkenntnis nur sinnvoll, wenn er von Infizierten getragen wird. Da nur eine verschwindet geringe Anzahl von Personen infiziert ist, ist die Maskenpflicht für alle wenig hilfreich. Es ist wesentlich wichtiger, durch z.B. berührungsfreie Temperaturmessungen an Eingängen zu öffentlichen Einrichtungen Menschen mit Fieber bzw. erhöhter Temperatur zu identifizieren, um sie zu einem Test zu bewegen und im Falle eines positiven Befundes zu isolieren.
Prof. Dr.-Ing. Heiko Heßenkemper
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Uwe Schulz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Während bspw. in Dänemark oder den Niederlanden die Menschen maskenfrei und ohne besondere Abstandsregeln ihrem normalen Leben nachgehen, lassen sich die Deutschen eine Maskenpflicht aufzwingen. Zahlreiche Mediziner schütteln die Köpfe über die medizinisch unsinnige, aber angeordnete Pflicht, sie kommen jedoch nicht zu Wort, da Kritik an politisch verordneten Maßnahmen in Deutschland zur Stigmatisierung, zur Ausgrenzung der Kritiker führt. Ich sehe mit größter Verwunderung, wie sich die Menschen hier in ihr Schicksal als Maskenträger fügen, wie es unausgesprochene "Wettbewerbe" um das schönste Maskenmuster gibt. Ich bin erschüttert, wie den Menschen hier das Denken abgewöhnt, das Einordnen und Bewerten verschiedener Meinungen unmöglich gemacht wird. Corona halte ich für eine Form eines Grippevirus. Hygiene und der Schutz von Risikoträgern sind wie in allen solchen Fällen zwingend erforderlich, jedoch weder persönliche Selbstaufgabe noch das Totfahren unseres wirtschaftliichen und gesellschaftlichen Lebens. Uwe Schulz, MdB/AfD
Hansjörg Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Armin-Paulus Hampel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Tobias Matthias Peterka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Paul V. Podolay
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Prof. Dr. Harald Weyel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Heiko Wildberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. jur. Christian Wirth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Uwe Witt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Alice Weidel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Beatrix von Storch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr.-Ing. Dirk Spaniel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Martin Sichert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Ulrike Schielke-Ziesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Robby Schlund
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Martin Renner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Roman Reusch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Jürgen Pohl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Stephan Protschka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Martin Reichardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Jan Nolte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Ulrich Oehme
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Gerold Otten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Frank Pasemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Volker Münz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Christoph Neumann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Andreas Mrosek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Corinna Miazga
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Rüdiger Lucassen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Jens Maier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Prof. Dr. Lothar Maier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Birgit Malsack-Winkemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Enrico Komning
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Jörn König
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Steffen Kotré
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Rainer Kraft
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Stefan Keuter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Norbert Kleinwächter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Uwe Kamann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Jens Kestner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Leif-Erik Holm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Fabian Jacobi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Marc Jongen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Karsten Hilse
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Nicole Höchst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Martin Hohmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Bruno Hollnagel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Udo Theodor Hemmelgarn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Waldemar Herdt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Lars Herrmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Martin Hess
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Mariana Harder-Kühnel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Verena Hartmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Roland Hartwig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Jochen Haug
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Alexander Gauland
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Prof. Dr. med. Axel Gehrke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Albrecht Glaser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Franziska Gminder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Wilhelm von Gottberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Kay Gottschalk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dietmar Friedhoff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Anton Friesen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Markus Frohnmaier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Götz Frömming
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Michael Espendiller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Peter Felser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Siegbert Droese
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Thomas Ehrhorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Berengar Elsner von Gronow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Petr Bystron
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Tino Chrupalla
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Gottfried Curio
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Marcus Bühl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Matthias Büttner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Andreas Bleck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Peter Boehringer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Stephan Brandner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Jürgen Braun
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Marc Bernhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Bernd Baumann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Prof. Dr. Andrew Ullmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP, zuletzt bearbeitet am 13.07.2020
Als Freier Demokrat kann ich nachvollziehen, dass jede Einschränkung im Leben kritisch betrachtet werden muss. Dennoch befürworte ich die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es ist wichtig, Risikopatienten vor einer möglichen Infektion mit Covid-19 zu schützen. Die Masken helfen, dass an Orten, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, die Viren sich nicht so leicht verbreiten. Da die Masken jedoch hauptsächlich die anderen schützen und nicht nur einen selbst, ist es wichtig, dass alle Personen eine Maske tragen.
Das Tragen der Maske ist somit eine Einschränkung, die gerechtfertigt ist. Als vergleichende Maßnahme kann man den Anschnallgurt im Auto nennen. Auch hier trägt die Nutzung des Gurtes zur Sicherheit bei.
Was in der Petition außen vorgelassen wurde, ist das Thema Prävention während einer Pandemie. Bei der Maskenpflicht geht es nicht um Freiheitseinschränkungen wie beim Lockdown. Sondern um eine Basisprävention bundesweit. Von einem totalen Ausstiegsszenario sind wir (leider) noch weit entfernt.
Mir ist es wichtig, dass wir einer zweiten Welle entgegenwirken und es nicht zu einem erneuten Lockdown kommt. Hierfür sollten alle erforderlichen Hygieneregeln eingehalten werden.
Falko Mohrs
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 30.06.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.
Ich werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Im Übrigen halte ich die Pflicht zum Tragen einer Maske in öffentlichen Räumen, wo viele Menschen zusammenkommen, zur Eindämmung der Pandemie, für sinnvoll.
Dr. forest Christoph Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP, zuletzt bearbeitet am 30.06.2020
Verbot von Großveranstaltungen, Clubs und Abstandsgebot sind die wirksamen Mittel gegen unkontrollierte Verbreitung des COVID19 Erregers. Masken sind ein mechanischer Schutz, um andere Menschen zu schützen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dazu gibt es klare Belege auch aus anderen Staaten wie Südkorea usw. Es ist ja so tückisch , dass wir den Virus nicht spüren aber trotzdem infektiös sein können.
Das Ziel ist die Immunisierung der Bevölkerung,- natürlich oder durch eine Impfung (wenn sie denn kommt) und dabei die Gesundheitssysteme nicht zu überfordern. Das Virus werden wir nicht ausrotten können aber in Schach halten. Dazu machen Masken Sinn.
Dr. André Hahn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 22.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Ingrid Nestle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 18.06.2020
Leider wurde zum Thema Maske zu Beginn der Corona Pandemie sehr unterschiedlich und - nach meiner persönlichen Einschätzung - auch nicht optimal kommuniziert.
Mittlerweile haben die Experten viel dazu gelernt und durch neue Studien weiß man heute, dass dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen eine wichtige Rolle bei der Eindämmung der Pandemie zukommt. Diese zu tragen ist besonders in geschlossenen Räumen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln wichtig, dort wo mehrere Menschen zusammen kommen und Abstände nicht immer eingehalten werden können. Bezüglich Ihrer Aussage der Ineffektivität der Masken unter Verweis auf die Studie von Seongman Bae in den Annals of Internal Medicine von Anfang April 2020 möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Studie inzwischen aufgrund von methodischen Schwächen bzw. unzulässigen Fehlaussagen zurückgezogen wurde (www.acpjournals.org/doi/10.7326/L20-0745). Gleichwohl ist es für seine Wirksamkeit wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt angewendet wird. Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung unterliegen immer zum Teil einer Abwägung zwischen unterschiedlichen, legitimen Bedürfnissen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann teilweise unangenehm sein und manche Personen besonders belasten. Dennoch hat die Regierung beschlossen diese Maßnahme zu implementieren um das dauerhafte Wohlbefinden und das Leben der Mitglieder unserer Gesellschaft schützen zu können ohne das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben herunterfahren zu müssen. Diese Entscheidung unterstütze ich, gerade weil die dadurch erleichterten Lockerungen in anderen Bereichen aus meiner Sicht so wertvoll sind.
Wir haben Verständnis für die Unsicherheit und Ängste der Bevölkerung und teilen den Wunsch nach besonnener Krisenkommunikation ohne dabei die Augen vor der Gefahr zu verschließen oder unzulässig abzuwiegeln. Gerade weil die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Krise so gut gewirkt haben, sind wir jetzt in einer relativ entspannten Situation. Leider öffnen unsichere Zeiten vermehrt den Raum für bewusst gestreute Falschinformationen und Hetze. Politische Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und dieses richtige Maß muss beständig unter Einbezug von fachlich gesichertem Wissen ausgelotet werden.
Es ist richtig und wichtig, kritisch zu sein. Davon lebt unsere Demokratie. Als Parlamentarier sehen wir unsere Aufgabe unter anderem darin, Gesetzesinitiativen der Bundesregierung kritisch zu begleiten und geplante Regelungen zu hinterfragen. Es gilt dann sowohl bei der Bewertung von Regierungsvorlagen als auch bei der Bewertung von Beiträgen im Internet wissenschaftliche Maßstäbe anzulegen und das Beste für unsere Gesellschaft anzustreben.
Fabio De Masi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 18.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Konstantin von Notz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 17.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Stefan Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 17.06.2020
Sehr geehrter Herr Frank,
vielen Dank für die Anfrage und Ihr kritisches Begleiten der politischen Prozesse in unserem Land. Vorab muss ich feststellen, dass der Bundestag beim Thema Maskenpflicht keinerlei Zuständigkeit hat, weil die Maskenpflicht durch die jeweiligen Bundesländer verfügt wird.
Davon abgesehen, halte ich eine Aufhebung der Maskenpflicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt für falsch. Auch wenn die Datenlage hierzu bislang dürftig ist und somit kaum gute Studien existieren, befürworten wir den Einsatz von Gesichtsmasken. Sie können in der Kombination mit anderen Maßnahmen, wie etwa Abstandsregelungen, dazu beitragen, dass die Zahl der Infektionen reduziert wird. Eine Studie mit Daten aus Jena sowie Landkreisen aus Thüringen, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen legt zumindest nahe, dass durch den frühen Einsatz von Gesichtsmasken die Zahl der Neuinfektionen reduziert werden könnte. download.uni-mainz.de/presse/03_wiwi_corona_masken_paper_zusammenfassung.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schmidt
Matthias Gastel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 17.06.2020
Aufgrund des relativ - im Vergleich mit vielen anderen Ländern - guten Pandemieverlaufs in Deutschland konnten die meisten Beschränkungen aufgehoben oder gelockert werden. Das öffentliche Leben kehrt mehr und mehr zurück, wodurch Abstände zum Schutz vor Infektionen nicht mehr überall eingehalten werden können. Genau dort, wo diese Abstände nicht eingehalten werden können, macht die Maske Sinn. Sie ist auch Ausdruck des Respekts anderen Menschen gegenüber, die dadurch geschützt werden. Fachleute gehen davon aus, dass die Mund-Nasen-Maske einen wesentlichen Faktor bei den derzeit niedrigen Infektionszahlen spielt. Jena führte sehr frühzeitig die Maskenpflicht ein – mit großem Erfolg, wie die Infektionszahlen bestätigen. Die Universität Mainz zeigte in einer Studie auf, dass die Maskenpflicht maßgeblich dazu beigetragen hat. Bei dieser Studie wurde der Infektionsverlauf in Jena, wo sehr frühzeitig die Maske vorgeschrieben worden war, mit dem Infektionsverlauf in anderen deutschen Städten verglichen. Ihr Ergebnis bestätigt, dass Alltagsmasken aus Stoff den Luftstrom beim Sprechen hemmen und dadurch die Übertragung infektiöser Partikel dämmen. In Jena gab es vielmal weniger Neuinfektionen als in Vergleichsstädten. Wer die Maske trägt, verringert das Übertragungsrisiko des Virus, schützt insbesondere Angehörige der Risikogruppe und verringert das Risiko einer zweiten Infektionswelle. Es ist nicht nur Glück, sondern auch den Maßnahmen geschuldet, die in Deutschland frühzeitig und konsequent ergriffen und von der Gesellschaft in großem Maße mitgetragen wurden, dass in unserem Land relativ wenige Opfer zu beklagen sind. Diese Erfolge wollen wir sichern, weiter verstetigen und nicht verspielen.
Ingrid Remmers
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Es ist korrekt, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung keinen hundertprozentigen Schutz vor der Übertragung des Covid19-Virus bieten kann. Daraus aber die Forderung abzuleiten, dass es keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bräuchte, ist höchst fahrlässig. Eine solche Bedeckung kann dazu beitragen, dass die Reichweite von ausgestoßener Speichelflüssigkeit beim Atmen und Sprechen stark herabgesetzt wird. Gerade in Situationen, in denen der gebotene räumliche Abstand zu anderen Personen nicht gewahrt werden kann (z.B. beim Einkauf oder in öffentlichen Verkehrsmitteln), ist die Bedeckung daher unverzichtbar und auch ein Zeichen der Mitverantwortung für die Gesundheit von stark gefährdeten älteren und kranken Bürgerinnen und Bürgern.
Dr. Michael von Abercron
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Maskenpflicht ist je nach Bundesland eine zeitlich wie räumlich begrenzte Maßnahme, deren Verhältnismäßigkeit mir durch den vergleichsweise geringen Eingriff gegeben erscheint. Über die Wirkung gibt es zwar unterschiedliche Bewertungen aber im Zweifel bin ich für die Sicherheit, selbst dann, wenn eine Infektion durch das Tragen einer Maske nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Es ist aber sogar sehr wahrscheinlich, dass das vergleichsweise günstige Infektionsgeschehen in Deutschland und weiteren Ländern durch das Tragen von Masken beeinflusst wurde. Auch diese Maßnahme ist wie andere Einschränkungen in bestimmten Abständen auf Ihre Erforderlichkeit durch die zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene zu überprüfen.Trotz einiger Korrekturen durch einzelne Gerichte hält auch das BVerfG die grundsätzliche Linie des Regierungshandelns, auch wegen den zunehmenden Lockerungen der ursprünglich harten Beschränkungen bürgerlicher Freiheiten, aus verfassungsrechtlicher Sicht für legitim, wie aktuelle Entscheidungen das belegen.
Katja Kipping
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Eine aktuelle Studie zeigt, dass wahrscheinlich Ärmere, sozial Benachteiligte ein höheres Risiko haben, dass bei ihnen die Krankheit einen schweren Verlauf nimmt und sie ins Krankenhaus müssen. Sollte sich dies bestätigen, so ist Vorsicht und Infektionsschutz auch eine Art Einsatz für soziale Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werde ich Ihre Petition nicht pauschal unterstützen.
Margit Stumpp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die derzeit niedrigen Infektionszahlen sind darauf zurückzuführen, dass sich die Mehrzahl der Menschen an Abstandsgebote und Hygieneregeln hält. Der Mund-/Nasenschutz ist eine dieser Maßnahmen und eine einfache Möglichkeit, andere vor Ansteckung zu schützen. Das ist zumindest die Aussage der Mehrheit der Fachleute. Es gibt natürlich Gegenstimmen, die bewertet werden müssen.
Die Haltungen nicht nur, aber auch zur Maskenpflicht, haben sich im Lauf der Zeit verändert. Es ist ein wichtiges Merkmal von Wissenschaft und Politik, dass ein Erkenntnisgewinn auch zu einer Korrektur von Haltungen und Maßnahmen führt.
Dazu kommt: Selbst, wenn diese Maßnahme nur eine geringe Wirksamkeit hätte, schränkt sie weder individuelle Rechte unangemessen ein, noch schadet sie.
Die andere Seite ist, unterschätzt man das Infektionsrisiko, kostet das Leben. In der Verantwortung stehend, wähle ich in diesem Fall eher die sichere Variante und trage den Mund-Nasen-Schutz.
Dort, wo die Umsetzung einer Maskenpflicht zu großen Belastungen führen würde oder unrealistisch ist, Kitas, Schulen, Tätigkeiten mit langen Tragezeiten, gibt es Alternativen bzw. ist sie ausgesetzt.
Nichts desto trotz gilt es, unter geänderten Bedingungen jede Maßnahme auf ihre Angemessenheit zu prüfen und unter geänderten Bedingungen immer wieder zu hinterfragen.
Noch ein Hinweis: Im Bundestag gibt das Instrument "öffentliche Anhörung im Plenum" nicht. Es gibt allerdings öffentliche Debatten von Anträgen. Ich würde mich freuen, wenn openpetition die oben platzierte Abfrage der Realität anpassen würde.
Helin Evrim Sommer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Andreas Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Friedrich Straetmanns
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Jessica Tatti
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Eva Schreiber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Bernd Riexinger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Manuela Rottmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Tobias Pflüger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Filiz Polat
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Victor Perli
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Zaklin Nastic
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Amira Mohamed Ali
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Claudia Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Pascal Meiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Sven Lehmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Achim Kessler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Ottmar von Holtz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Bettina Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Matthias Höhn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Erhard Grundl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Stefan Gelbhaar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Brigitte Freihold
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Sylvia Gabelmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Susanne Ferschl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Gruppe Die Linke
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Anke Domscheit-Berg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Jörg Cezanne
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Anna Christmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Birke Bull-Bischoff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Michel Brandt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Lorenz Gösta Beutin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Lisa Badum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Simone Barrientos
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Margarete Bause
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Danyal Bayaz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Canan Bayram
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Doris Achelwilm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Gökay Akbulut
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Norbert Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Uwe Kekeritz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Thomas Lutze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Thomas Nord
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Tobias Lindner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Ulla Jelpke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Ulle Schauws
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Sven-Christian Kindler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Sylvia Kotting-Uhl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Tabea Rößner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Stefan Liebich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Steffi Lemke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Stephan Kühn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Sabine Leidig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Sabine Zimmermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Sahra Wagenknecht
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Sevim Dagdelen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Petra Sitte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Pia Zimmermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Ralph Lenkert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Renate Künast
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Nicole Gohlke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Niema Movassat
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Oliver Krischer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Omid Nouripour
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Petra Pau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Michael Leutert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Monika Lazar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Martina Renner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Manuel Sarrazin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Maria Klein-Schmeink
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Markus Kurth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Markus Tressel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Lisa Paus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Luise Amtsberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Kirsten Tackmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Klaus Ernst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Kordula Schulz-Asche
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Katrin Göring-Eckardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Katrin Werner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Kerstin Andreae
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Kathrin Vogler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Katja Dörner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Katja Keul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Jürgen Trittin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Julia Verlinden
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Jutta Krellmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Kai Gehring
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Katharina Dröge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Hubertus Zdebel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Irene Mihalic
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Jan Korte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Harald Ebner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Harald Weinberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Heidrun Bluhm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Heike Hänsel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Frithjof Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Gerhard Schick
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Gesine Lötzsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Franziska Brantner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Friedrich Ostendorff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Diether Dehm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Dietmar Bartsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Ekin Deligöz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Cornelia Möhring
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dieter Janecek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Cem Özdemir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Christian Kühn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Christine Buchholz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Claudia Roth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Britta Haßelmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Caren Lay
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Annalena Baerbock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Anton Hofreiter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Beate Walter-Rosenheimer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Alexander S. Neu
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Alexander Ulrich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Andrej Hunko
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Anja Hajduk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Agnieszka Brugger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Gregor Gysi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 23.06.2020
Liebes Team von Open petition,
Ihre Nachricht vom 16. Juni hat mich erreicht. Die von dem Petenten genannte Pflicht belästigt mich genauso wie viele andere. Trotzdem muss ich folgenden Umstand hinweisen. In der Regierung sitzen keine Virologinnen und Virologen. Das gilt auch für den Bundestag. Bei allen Entscheidungen sind wir auf die Meinungen der Experten angewiesen. Wenn es Virologinnen und Virologen gibt, die von einer Mund-Nasen-Schutz-Pflicht abraten, aber eine Mehrheit diese Pflicht empfiehlt, ist die Politik in einer schwierigen Situation. Die Mehrheit erklärt, dass es eine viel größere Verbreitung des Virus gäbe, wenn die Masken in bestimmten Einrichtungen und Situationen nicht getragen werden. Entschlösse sich die Regierung und auch der Bundestag, auf die Minderheit der Virologinnen und Virologen zu hören, und danach gäbe es wirklich eine große Verbreitung der Infektion, trügen die Politikerinnen und Politiker eine große Verantwortung bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung. Es ist also nicht so leicht, dieser Petition einfach stattzugeben. Darauf wollte ich hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi
Svenja Stadler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 07.07.2020
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jede und jeden in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst: www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.
Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen, anstatt private Kampagnenplattformen zu nutzen. Petitionen, die über das parlamentarische Petitionswesen laufen und beim Bundestag eingereicht werden, werden dort in jedem Fall vom Petitionsausschuss geprüft und bearbeitet, ganz im Gegensatz zu Petitionen über private Kampagnenplattformen. Bei Petitionen ist zudem grundsätzlich die Zuständigkeit zu beachten: Über eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum oder im ÖPNV entscheidet nicht der Bund, sondern Länder und Kommunen.
Mit freundlichen Grüßen,
Svenja Stadler
Mathias Stein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 19.06.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst: www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.
Ich werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und -vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und -vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein
Alexander Kulitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP, zuletzt bearbeitet am 18.06.2020
Eine generelle, staatliche Maskenpflicht lehne ich ab und halte eine 'Empfehlung' für mündige Bürger als absolut ausreichend.
Soweit private Institutionen und Einrichtungen (Geschäfte, Lokale, Kinos etc.) die Nutzung der eigenen Angebote an das Tragen eines Mundschutzes koppeln um das Infektionsrisiko der Kunden zu minimieren, ist das absolut in Ordnung. Die Privatautonomie ist diesbezüglich zu respektieren und es ist nicht Aufgabe des Staates unnötige Vorgaben zu machen.
Soweit staatlicher Einrichtungen oder bspw. der ÖNVP das Tragen von Masken fordern, gilt es zu prüfen, ob dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeit das 'mildeste Mittel' ist um mit der geringsten Einschränkung des Einzelnen andere Bürger und Mitarbeiter zu schützen. Sehr häufig wird dies der Fall sein beispielsweise im ÖNVP wo Mitbürger keine Möglichkeit haben selbst einen 'Sicherheitsabstand' zu wahren. Auch hier ist die begründete Aufforderung zum Tagen einer Masken legitim.
Es darf nicht sein, dass aus Berlin, Stuttgart oder sonst einer Landeshauptstadt heraus eine generelle Bevormundung mündiger Bürger stattfindet -
Die Politik muss Respekt gegenüber den Grundrechten und der Eigenverantwortung unserer Bürger haben und sollte nur dort eingreifen, wo aus zwingenden Gründen zum Schutz anderer ein gut begründeter Eingriff nötig ist.
Pauschale Verpflichtungen und Verbote sind in der Regel der falsche Weg!
Ursula Schulte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 17.06.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert und weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst (www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf
Dr. Karl-Heinz Brunner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf
Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich: Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de/ ) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete ). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Brunner MdB
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Claudia Moll
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Alexander Müller
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Axel Müller
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zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Sepp Müller
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Dr. Astrid Mannes
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Till Mansmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
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zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Dr. Jürgen Martens
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Christoph Matschie
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SPD
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Christoph Meyer
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Mario Mieruch
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Dr. Peter Tauber
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Antje Tillmann
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Dr. Volker Ullrich
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Jens Spahn
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Dr. Frank Steffel
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Christian Freiherr von Stetten
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Armin Schuster
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CDU/CSU
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Johannes Selle
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Reinhold Sendker
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CDU/CSU
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Prof. Dr. Patrick Sensburg
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CDU/CSU
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Thomas Silberhorn
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CDU/CSU
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Tino Sorge
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Uwe Schummer
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CDU/CSU
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Jana Schimke
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CDU/CSU
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Tankred Schipanski
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CDU/CSU
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Christian Schmidt
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CDU/CSU
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Patrick Schnieder
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Nadine Schön
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Dr. Klaus-Peter Schulze
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CDU/CSU
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Dr. Norbert Röttgen
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CDU/CSU
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Erwin Rüddel
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CDU/CSU
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Albert Rupprecht
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Anita Schäfer
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Dr. Wolfgang Schäuble
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CDU/CSU
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Josef Rief
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Henning Otte
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Sylvia Pantel
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Mark Hauptmann
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Dr. Matthias Heider
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Mechthild Heil
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Frank Heinrich
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Mark Helfrich
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Rudolf Henke
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Markus Grübel
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Manfred Grund
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Oliver Grundmann
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Prof. Monika Grütters
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Fritz Güntzler
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Olav Gutting
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Christian Haase
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Florian Hahn
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Dr. Stephan Harbarth
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Dr. Thomas Gebhart
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Alois Gerig
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Eberhard Gienger
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Ursula Groden-Kranich
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Hermann Gröhe
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Klaus-Dieter Gröhler
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Michael Grosse-Brömer
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Astrid Grotelüschen
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Uwe Feiler
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Enak Ferlemann
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Ralph Brinkhaus
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Alexander Dobrindt
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Michael Donth
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Marie-Luise Dött
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Hansjörg Durz
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Hermann Färber
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Steffen Bilger
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Peter Bleser
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Norbert Brackmann
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Dorothee Bär
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Maik Beermann
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Veronika Bellmann
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Sybille Benning
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