Verlustgeschäft Inkasso
Die Kirchen zahlen dem Staat auf der Grundlage von Verträgen eine Vergütung von 2,5-4 % der durch den Start berechneten und beigetriebenen Kirchensteuern. Gemäß BGH sind jedoch Inkassokosten beim so genannten Masseninkasso von 6 % sachgerecht. Dem Staat entgehen somit circa 500 Millionen € Inkasso Vergütung pro Jahr. In dieser Höhe erfolgt eine Subvention der Kirchen, die auch von nicht Kirchen Angehörigen gezahlt werden.
Bron: