Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. hält eine Beteiligung an der erstmaligen Erschließung grundsätzlich für gerechtfertigt, kritisiert jedoch scharf, dass Erschließungsbeiträge auch Jahrzehnte später noch erhoben werden können. Das Bundesverwaltungsgericht hält eine zeitlich unbegrenzte Erhebung für unzulässig; das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht spätestens nach 30 Jahren Treuwidrigkeit. NRW braucht endlich eine gesetzliche Verjährungsregelung.
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