Abschaffung muss nicht sein, aber man sollte manches erschweren. Z.b. sollten Mängel, die man nicht zu verantworten hat, wie Paketlaufzeiten, nicht gewertet werden. Teilerstattungen dürfen kein Mangel sein, ebenso dürften neutrale oder negative Bewertungen ohne nachgewiesene Kommunikation nicht einfließen. Ein Mangel ist für mich, wenn es ein Problem gibt, dass der Verkäufer zu verantworten hat bzw. das er nicht bereit ist zu lösen
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