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Straßen nicht doppelt zahlen

Seit 2012 gilt in Niedersachsen die Doppelte Buchführung (Doppik) Seitdem sind die Kommunen aufgefordert, den Wert ihrer zu unterhaltenden Straßen zu ermitteln und in den Haushalt einzubringen. Diese werden in 25 Jahren abgeschrieben. Das sind 4% pro Jahr. Abgeschrieben heißt, dass diese Gelder steuerlich erbracht werden müssen und schon werden. Eine Gesamtsanierung ist nach 25 Jahren gewährleistet, sofern diese Gelder nicht anderweitig verbraucht werden. Eine Forderung über die Staßenausbaubeiträge stellt eine Doppelzahlung dieser Kosten dar und muss daher abgeschafft werden!

Källa: Kommunales Haushaltsrecht und Rechnungswesen in Niedersachsen,http://www.mi.niedersachsen.de/themen/kommunen/kommunales_haushaltsrecht/kommunales-haushaltsrecht-und-rechnungswesen-in-niedersachsen-63110.html

3.7

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