Steuern

Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Niedersachsen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
28.105 Unterstützende 25.865 in Niedersachsen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

28.105 Unterstützende 25.865 in Niedersachsen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Verlust der Immobilie

Straßen werden erstmalig durch die Grundstückseigner bezahlt und gehen in den Gemeindehaushalt ein. Die Unterhaltung obliegt fortan den Kommunen. Eine Komplettsanierung wird nach der Strabs wieder den Grundstückseigentümer aufgebürdet. Diese Kosten sind sofort in voller Höhe fällig und nach 25 bis 30 Jahren von den jetzt in die Jahre gekommenen Rentner/innen nicht mehr aufzubringen. Die Folge ist meist der Verkauf der Immobilie und der Gang ins Altersheim. Das ist sozial nicht vertretbar, deshalb weg mit Strabs, die ja erst in den 90er Jahren von einigen Kommunen eingeführt wurde!

Quelle:

4.3

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Soziale Gerechtigkeit

Eigentum verpflichtet. Toll. Wem gehören denn die Straßen nach der Erschließung, die der Anlieger bereits bezahlt hat? Der Kommune, also der Allgemeinheit. Diese Allgemeinheit zahlt genügend Steuern. Außerdem nutzen alle die bereitgestellte Infrastruktur. Soziale Gerechtigkeit bedeutet eine gerechte Steuerverteilung. Wann wacht die Politik endlich auf? Gibt es noch Kandidaten, die mit Geld umgehen können? Dann gäbe es auch keine Protestwähler. Straßenbaubeiträge gehören abgeschafft.

Quelle:

4.2

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Steuergerechtigkeit

Straßen werden von allen genutzt, also sollen sie auch von allen bezahlt werden! Warum sollen die Straßen nur von den Grundstückseigentümern gezahlt werden, wie die Strabs das vorsieht? Diese Kosten in 5stelliger Höhe werden sofort fällig und können nicht wie z.B. die Grundsteuer umgelegt werden. Wenn alle Nutzer wie auch Mieter, Zubringer, Dienstleister usw. für die Straßen zahlen wird der Betrag für den einzelnen niedrieger und ist im Budget kaum zu merken. So würde z.B. eine Straße von 100 000 € über die Grundsteuer zu einer Erhöhung bei einem Einfamilienhaus von ca. 1 € führen!

Quelle:

3.9

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Nicht alle Komunen erheben die Sraßenbaubeitragssätze-keine Gleichbehandlung. Die Anlieger haben wenig Mitspracherecht beim Ausbau der anliegenden Straßen - Straßenbreite, Ausbau der Bushaltestellen, Wegfall von Parkplätzen, Aufstellung von Pollern,Beschaffenheit der Straßenoberfläche, Anfahrt von Gerwerbebetrieben. Alternative Finanzierung: Erhöhung der Grunderwerbssteuer und der Grundsteuer, dabei zahlen auch die anliegenden Mieter, als Hauptnutzer der entsprechenden Straßen mit.

Quelle:

3.8

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Straßen nicht doppelt zahlen

Seit 2012 gilt in Niedersachsen die Doppelte Buchführung (Doppik) Seitdem sind die Kommunen aufgefordert, den Wert ihrer zu unterhaltenden Straßen zu ermitteln und in den Haushalt einzubringen. Diese werden in 25 Jahren abgeschrieben. Das sind 4% pro Jahr. Abgeschrieben heißt, dass diese Gelder steuerlich erbracht werden müssen und schon werden. Eine Gesamtsanierung ist nach 25 Jahren gewährleistet, sofern diese Gelder nicht anderweitig verbraucht werden. Eine Forderung über die Staßenausbaubeiträge stellt eine Doppelzahlung dieser Kosten dar und muss daher abgeschafft werden!

Quelle: Kommunales Haushaltsrecht und Rechnungswesen in Niedersachsen,http://www.mi.niedersachsen.de/themen/kommunen/kommunales_haushaltsrecht/kommunales-haushaltsrecht-und-rechnungswesen-in-niedersachsen-63110.html

3.7

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Kostenexplosion

Die Kosten von öffentlichen Bauprojekten werden von den Entscheidungsträgern oft nicht berücksichtigt (nicht nur im Straßenausbau), vermutlich, da sie nicht selbst an den Kosten beteiligt sind. Daher sollten die Bezahler auch über den Ausbau und damit über die Kosten entscheiden. Hier in der Gemeinde wurde z.B. eine autobahnähnliche Ortsumfahrung gebaut, die dann jedoch wieder in normale Landstraßen mündet. Bei der Ortsdurchfahrt wurde von den Politikern ein Ausbau mit Kosten von ca. 1,5 Mio. € geplant. Die Zahlungsverpflichteten hatten eine Variante von ca. 300.000 € durchgesetzt.

Quelle: Wochenblatt

2.5

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Für fast alles kann der Bürger sich entscheiden: Kirche, Beruf, ...Aber: Die Strabs wurde ihm mit § 6 NKAG einfach übergestülpt. Man hat sich eine Gruppe gesucht, die die Kosten zahlen soll. Nahe an Stigmatisierung oder...Weiß der Abgeordnete eigentlich wann und warum Strabs entstanden sind? Weiß der Abgeordnete, dass die Kommune ihre Haushalte so benutzen/schieben, dass Straßen ruiniert werden durch schwere Verkehre?

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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nach der KAG vor 1995 wurde auch ohne Strabs kassiert

Erstaunlich ist das Vertrauen der Strabs-Gegner in die öffentl. Haushalte. Zahlen müssen die Steuerzahler/Anlieger in jedem Fall. Zusätzliche Steuern oder wiederkehrende Festbeträge werden nach Jahren wohl kaum noch für den Straßenausbau zur Verfügung stehen, da die bereits jetzt erforderlöichen Rücklagen nicht eingehalten werden. Bei der prozentualen Beteiligung der Anlieger und der Allgemeinheit in der Strabs erhält man zumindest eine Straße. Hilfreich wäre eine Beratung durch den VWE bei der Planung und Ausführung, damit es nicht all zu extreme Auswüchse bem ERFORDERLICHEN Ausbau gibt.

Quelle: Straßenausbausatzung und KAG

2.5

2 Gegenargumente
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6 Gegenargumente
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Wenn es zu einer Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen kommt und Kommunen statt dessen eine Finanzierung über Steuern, z.B. Erhöhung der Grundsteuer B, als einzige Alternative bleibt, müsste die Steuererhöhung viermal so hoch sein, wie der zu ersetzende Straßenausbaubeitrag. Bei der Grundsteuer ist zu berücksichtigen, dass sie sich auf die Finanzkraft einer Kommune positiv auswirkt, so dass die Finanzzuweisungen für die Kommune geringer ausfallen. Zudem muss die Kommune auf diese Mehrerträge Kreisumlage zahlen. Über die Nebenkosten tragen zudem die Mieter (auch die höhere) die Grundsteuer.

Quelle:

0.0

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