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Verlust der Immobilie

Straßen werden erstmalig durch die Grundstückseigner bezahlt und gehen in den Gemeindehaushalt ein. Die Unterhaltung obliegt fortan den Kommunen. Eine Komplettsanierung wird nach der Strabs wieder den Grundstückseigentümer aufgebürdet. Diese Kosten sind sofort in voller Höhe fällig und nach 25 bis 30 Jahren von den jetzt in die Jahre gekommenen Rentner/innen nicht mehr aufzubringen. Die Folge ist meist der Verkauf der Immobilie und der Gang ins Altersheim. Das ist sozial nicht vertretbar, deshalb weg mit Strabs, die ja erst in den 90er Jahren von einigen Kommunen eingeführt wurde!

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4.3

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