Pro

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Nur in Ausnahmefällen gegen den Willen des Besitzers für wichtige Tierversuche nutzen.

Zumindest sollten Tierversuche nur in Ausnahmefällen gegen den Willen des Eigentümers des Tiers als bewegliche Sache durchgeführt werden. Der Besitzer muss das in der Regel selber entscheiden. AUSNAHME: Wenn ein Köter, Menschen anfällt oder auf öffentlichen Gehwegen, in Parkanlangen oder auf Kinderspielplätzen Hundekot absondert sollte der entsprechnde Köter für einen Guten Zweck (hier für Tierversuche) verwertet werden um es ggf. auch danach zu Hundefutter zu verarbeiten und so eine 100%ige sinnvolle Nutzung sicherzustellen.

Source: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.Gegenhund.org" rel="nofollow">www.Gegenhund.org</a>

3.1

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