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Auf den Verdacht, dass es Quoten für afgahanische Asylverfahren gibt, kommt man, wenn man deren Entscheide gelesen hat. Die Begründungen für Ablehnungen sind nicht nachvollziehbar. In den Bescheiden finden sich z.B. inhaltliche und grammatikalische Fehler, die den Verdacht nahelegen, dass die Entscheider Satzbausteine aus anderen Verfahren kopieren, die nicht in den Zusammenhang passen.

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