Kriminalität ist kein Argument um Asyl zu beantragen, da dies weder religiöse oder politische Verfolgung ist (im Umkehrschluß könnten wir wohl Kreuzberg und Neukölln als enklave betrachten). Im Anschluß selbst rechtswidrig zu handeln und sich eine Aufenthaltsgenehmigung zu erschleichen, indem man Scheinehen eingeht zeigt ja schon selbst kriminelles Handeln. Auch wenn menschlich sehr schade, aber rechtlich absolut sauber. Ich würde das Eingehen von Scheinehen nicht durch Präzedenzfälle fördern wollen.
Quelle: § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes