Behindertengleichstellungsgesetz
Es gibt keinen Grund,weshalb Menschen bei Verfahren des Sozialamtes oder anderen Behörden ( wie dem Eingliederungsverfahren ) zu benachteiligen. Mit Hinweis auf das Behindertengleichstellungsgesetz müssen auch Menschen unterstützt werden,die nicht selbst für ihre Rechte eintreten können und diese nicht selbst durchsetzen können.
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