Dafür, aber mit klarer Regelung
Wenn die DNA eines Verdächtigen Rückschlüsse auf dessen Aussehen, Herkunft etc. ermöglicht, warum sollte man dies nicht tun? Bei einer Fahndung werden ja viele Personenmerkmale zu Rate gezogen, man denke auch an biometrische Daten, Täterbeschreibungen usw.. Es spricht also eigentlich nichts dagegen, sofern bis zum endgültigen und gesicherten Tatnachweis für jeden erst mal die Unschuldsvermutung gilt. solche Fahndungsdaten dürfen vorher keinesfalls öffentlich gemacht werden!
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