Sicherheit

Änderung § 81 e StPO Absatz 1 für die Aufklärung von Mordfällen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg
10.957 Unterstützende 9.530 in Baden-Württemberg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

10.957 Unterstützende 9.530 in Baden-Württemberg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Man entlastet zahlreiche andere "Verdächtige" die mit den Parametern nicht übereinstimmen und die zuvor ggfs unter Generalverdacht standen!! Es kann auch ein ungefähres Alter rausgelesen werden, was den Verdächtigenkreis dann doch enorm einschränkt. In den Niederlanden wurde nach einem ähnlichen Fall die zumeist asiatischen Bewohner eines naheliegenden Asylbewerberheims durch die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt und angefeindet. Nachdem die Ergebnisse aber eine DNA eines Mitteleuropäers auswiesen klang der unnötige Hass gegen die Asiaten ab!!! Seither ist es dort erlaubt!

Quelle:

4.4

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unnötiges Hindernis

Die Zurückhaltung bei der Bestimmung eines Täters/ Täterin durch eine DNA ist ein unnötiges Hindernis bei einer Suche. Schließlich muß es auch die Pflicht sein weitere Straftaten zu verhindern. Spätestens wenn wir selbst oder Angehörige Opfer werden, würden wir unsere Zurückhaltung aufgeben.

Quelle:

4.4

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Dafür, aber mit klarer Regelung

Wenn die DNA eines Verdächtigen Rückschlüsse auf dessen Aussehen, Herkunft etc. ermöglicht, warum sollte man dies nicht tun? Bei einer Fahndung werden ja viele Personenmerkmale zu Rate gezogen, man denke auch an biometrische Daten, Täterbeschreibungen usw.. Es spricht also eigentlich nichts dagegen, sofern bis zum endgültigen und gesicherten Tatnachweis für jeden erst mal die Unschuldsvermutung gilt. solche Fahndungsdaten dürfen vorher keinesfalls öffentlich gemacht werden!

Quelle:

4.2

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Es würde der Hetze im Netz vorbeugen wenn nach Auswertung der Täter DNA ein Mitteleuropäisches Erscheinungsbild angegeben wird. Weiterhin könnten z.b. die belastenden Ermittlungen gegen Familienangehörige reduziert werden die sowieso schon genug Leid ertragen müssen wenn die Täter DNA z.B. afrikanisches, orientalisches oder asiatisches Erscheinungsbild ergeben würde!! Der Generalverdacht würde also nicht vermehrt sondern verringert!!!

Quelle:

4.1

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Wirklicher Nutzen?

Es ist sicherlich eine gute Sache neue Forschungsergebnisse und Techniken auch für forensische Zwecke zu verwenden, insofern sie wissenschaftlich gesichert sind und ihre Ergebnisse auch zuverlässig die Ermittlungen voranbringen können. Dies ist aber, was die in der Petition geforderte Legalisierung der genannten forensisch-molekularbiologischen Methoden zur Haar-/Augenfarbe und „Herkunftsbestimmung“ betrifft, aus meiner Sicht zumindest in Frage zu stellen. Begründung (Text in txt Datei, da zu viele Zeichen): http://www.file-upload.net/download-12137382/begruendung-dna-profil.txt.html

Quelle: www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/?term=hair+color+dna

1.7

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"Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erlaubt der Stand der rechtsmedizinischen Forschung zur DNA-Analyse insoweit noch keine verlässlichen Aussagen. Zudem würden entsprechende Feststellungen auf den so genannten codierten Bereich der Erbanlagen zugreifen und damit in die Gefahr der Ermittlung schutzbedürftiger Persönlichkeitsmerkmale geraten. Dazu besteht schon auf Grund des insoweit noch nicht hinreichend fortgeschrittenen Standes der Wissenschaft jedenfalls derzeit keine Notwendigkeit." - Bundestag Wenn sich daran nichts geändert hat, dann macht diese Petition keinen Sinn.

Quelle: dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/003/1500350.pdf

1.7

2 Gegenargumente
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Was könnte die Polizei mit Informationen wie: die gesuchte Person ist männlich, blond, ca 1,85 m groß, hat braune Augen, weiße Haut, etc... , machen? Soll die Polizei dann wirklich z.B. in Freiburg und Umgebung Personen mit den genannten Merkmalen näher untersuchen? Durch eine solche Analyse stellt man eine Gruppe von Personen mit ähnlichem Erscheinungsbild unter Generalverdacht, bringt das aber die Ermittllung wirklich weiter?

Quelle:

1.3

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Ich unterstütze die Suche nach der Person/den Personen, die die beiden getötet haben und hoffe sie werden angemessen bestraft. Ich widerspreche jedoch der Voreingenommenheit, dass es sich dabei um "Neudeutsche" handelt. Der Satz "Bitte unterstützt uns gemeinsam dabei, damit wir endlich unser Deutschland nicht mehr als Neuland bezeichnen zu müssen." hat nichts mit der sachlichen Suche zu tun und zeigt eine Überzeugung auf, der ich ausdrücklich widerspreche!

Quelle:

1.3

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Quellen

Ich bin mir unsicher. Ich frage mich, wie genau sich die Merkmale wie Haarfarbe, Ethnie, etc. ermitteln lassen. Ich stelle mir vor, wie eine Ermittlung die neue Methode anwendet, "Mitteleuropäer, braunhaarig, braune Augen, ca. 1,80m groß" rausfindet und der Täter ist aber eine Sohn einer Französin und eines Inders und die DNA sagt: Mitteleuropäer, das Aussehen ist aber Südasiatisch. Folge: die Polizei sucht sich einen Wolf an der tatsächlichen Person vorbei. Ich hätte gerne wissenschaftliche Quellen (molekularbiologisch und forensisch) zu dieser Petition.

Quelle:

0.0

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