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Fragwürdiges Liedgut

Über Geschmack kann man sicher trefflich streiten und es gibt vermutlich sogar wenige, die dieses Lied eine Perle des deutschen Liedguts nennen würden. Aber genau genommen ist es die Verherrlichung einer Straftat. Unser StGB kennt dafür den §205, Missbrauch einer wehrlosen Person. Nach diesem Paragraph können dafür in extremen Fällen - z.B. wenn es zu einer Schwangerschaft kommt, wie im Lied so schön beschrieben - bis zu 15 Jahre Freiheitsentzug verhängt werden. Deshalb sollten wir das Lied nicht mehr singen sondern lieber zu einer Reihe anderer auf den Schrotthaufen der Geschichte werfen.

Quelle: StGB 205

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