In Untersuchungshaft kommt nur, wer ein schweres Delikt begangen hat und evtl. Fluchtgefahr besteht. Und das ist auch richtig so. Warum sollten junge Täter davon ausgenommen sein? Des weiteren wird die Untersuchungshaft auf eine Haftstrafe, die hier im Raum steht, angerechnet.
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