Geschichte des Denkmalschutzes
Bereits im Allgemeinen preußischen Landrecht von 1794 werden in Teil 1, Titel 8, Paragraph 35 bis 38 Regelungen zum Schutz und Erhalt von Statuen und Denkmälern, die auf öffentlichen Plätzen errichtet wurden, und von Gebäuden in den Städten, die an Straßen und öffentliche Plätze stoßen, festgelegt. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift wurden darin sogar "Zwangsmittel" festgeschrieben.
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