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Angekündigte Streichung der Landeszuschüsse

Artikel 18 ( Fn 7) (1) Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern. (2) Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Das stammt aus der Landesverfassung von NRW. Ein zurückfahren der Landesmittel auf Null ist verfassungsrechtlich nicht nur bedenklich sondern eher unmöglich.

Quelle:

4.8

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