Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Grundsätzlich muss es einen grösseren Unterschied zwischen einer staatlich geprüften Altenpflegerin, mit 3jähriger Ausbildung, einer Altenpflegehelferin, mit lediglich 1jähriger Ausbildung und einer Alltagsbegleiterin, mit nur ein paar Wochen Kurses, geben. Es handelt sich somit nicht um einen anerkannten Ausbildungsberuf sondern lediglich um ein sog. Anlernen, welches auch ohne schulische Abschlüsse erfolgen kann und ist somit eine Hilfsarbeit. Die darf nicht besser und schlechter bezahlt werden, als andere Hilfsarbeiten.

Quelle:

1.3

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