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Wertschätzung des Berufs

Im unten genannten Paragraphen heißt es u.a. was eine, sogenannte Alltagsbegleiterin, haben muss, soll. "- soziale Kompetenz - Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit, - Empathiefähigkeit, Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation.Phantasie, Kreativität und Flexibilität, Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von körperlichen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen, - psychische Stabilität." Validierende Gespräche zu führen das muss bzw. sollte man können. Ich arbeite in diesem Beruf und weiß was ich leiste.

Quelle: §43b, 53c SGB XI

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