Auch 30ct sind nicht angemessen
Wenn ein PKW beruflich erforderlich ist und ein bescheidenes Kfz gewählt wurde, kann es nicht sein, dass die tatsächlich anfallenden Kosten nicht anerkannt werden. Auch die steuerlichen 0,30€ sind nie kostendeckend, siehe ADAC-Tabellen. Dass ALG2-Empfänger noch darunter liegen, steigert die Unangemessenheit noch. Ein PKW ist in den meisten Fällen KEIN Luxus, sondern schlichte Notwendigkeit.
Avots: