Arbeitslosengeld II - Abrechnung von Fahrtkosten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
206 Unterstützende 206 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

206 Unterstützende 206 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Selbständige ALG II-Bezieher ihre Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe korrekt als Betriebskosten abrechnen und mit dem ALG II verrechnen können. Wer sein vorwiegend privat genutztes KFZ für berufliche Fahrten verwendet, soll pro km 30ct Fahrtkostenpauschale statt wie bisher nur 10ct je km geltend machen können;

Begründung

Außerdem sollen bei vorwiegend beruflich genutztem Kfz die privat gefahrenen km nicht mehr mit 10ct je km von den anrechenbaren 30ct je beruflich gefahrenem km abgezogen werden. Bei überwiegend privater Nutzung des Kfz dürfen von sog. Aufstockern (Beziehern von ALG 2, deren Einkommen mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird) berufliche Fahrten nur mit 10ct je km geltend gemacht werden, obwohl bereits die Benzinkosten je km höher sind und der Anteil an Öl, Versicherung, Steuer und Unterhalt des Kfz noch unberücksichtigt ist. Gerade Bezieher von ALG II leben am Existenzminimum und sind daher darauf angewiesen, ihre beruflichen Kosten korrekt abrechnen zu können. Finanziell derart schwach gestellten Personen ist es nicht möglich, für die Arbeit anfallende Benzinkosten aus eigener Tasche zu finanzieren und als Gewinn mit dem ALG 2 verrechnen zu müssen. Der Wille, auch in schwierigen Situationen zu arbeiten, darf nicht durch finanzielle Ungerechtigkeiten bestraft werden. 10ct je km reichen nicht mehr aus, um die tatsächlichen Kfz-Kosten pro km zu decken. Betriebskosten und betrieblich entstandene Fahrtkosten müssen auch von ALG-2- Beziehern in realer Höhe korrekt abgerechnet werden können! Bei überwiegend beruflicher Kfz-Nutzung: Die Kosten für privat gefahrene km von den zugestandenen Erstattungskosten für berufliche km abziehen zu müssen, ist ebenfalls finanziell nicht zumutbar, da tatsächlich gefahrene berufliche km Kosten verursacht haben, die als Betriebskosten korrekt vom Gewinn abgezogen werden müssen. ALG2-Bezieher durch finanzielle Abzüge für privat gefahrene km zu bestrafen, widerspricht unserem Rechtssystem.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-81503-038057Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Selbständige, die Arbeitslosengeld II beziehen,
    ihre Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe als Betriebskosten abrechnen und mit dem
    Arbeitslosengeld II verrechnen können. Wer sein vorwiegend privat genutztes Kfz für
    berufliche Fahrten verwendet, soll pro Kilometer 30 Cent Fahrtkostenpauschale
    geltend machen können. Bei vorwiegend beruflich genutzten Kfz sollen privat
    gefahrene Strecken nicht mehr mit einem Betrag von den anrechenbaren Kosten
    abgezogen werden.
    Zur Begründung trägt... weiter

Wenn ein PKW beruflich erforderlich ist und ein bescheidenes Kfz gewählt wurde, kann es nicht sein, dass die tatsächlich anfallenden Kosten nicht anerkannt werden. Auch die steuerlichen 0,30€ sind nie kostendeckend, siehe ADAC-Tabellen. Dass ALG2-Empfänger noch darunter liegen, steigert die Unangemessenheit noch. Ein PKW ist in den meisten Fällen KEIN Luxus, sondern schlichte Notwendigkeit.

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