Selbstbehalt 100 EUR
Um Klagemissbrauch durch von vornherein sinnlose Klagen zu vermeiden, sollte auf jeden Fall ein Selbstbehalt von min. 100 EUR pro Kläger und Fall erhaben werden. Das würde es dazu führen, dass Klagen ohne rechtliche Grundlage (zB. auf Weihnachtsbeihilfe, für die allein die religiösen Glaubensgemeinschaften und Kirchgemeinden des Gläubigen zuständig sind) in großem Umfang Aufwand erzeugen.
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