Arbeitsschutz - Novellierung der Unfallverhütungsvorschrift zum Arbeitssicherheitsgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

58 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

58 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Pro

Warum ist die Initiative unterstützenswert?

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Gleichheitsgebot??

Wo bleibt das Gleichheitsgebot? Wo der unverzichtbare Sachverstand von Betriebsärzten + SIFA, der beim Alternativ-/Unternehmermodell ausgehebelt wird. Der Willkür = Tür + Tor geöffnet. Kostenexplosion statt Prävention ist das Ergebnis. DGUV domestiziert die BGN, deren Erfahrung und Wissen untergeht. Bei der Erstellung der UVV hat eine neue Zeitrechnung begonnen und der Untergang der BGN ist eingeläutet, ein teures Erwachen der Unternehmen die Folge.

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Existenz von Betreuungsfirmen bedroht

Diese Modelle bedrohen die Existenz von Betreuungsfirmen, die nicht als &bdquo;Subunternehmer&ldquo; der BGN fungieren und somit bei der Betreuung von Kleinunternehmen < 10 leer ausgehen. So etwas verstößt eindeutig gegen das Gesetz, weil die BGN die ASIG Betreuung der Unternehmen nicht über ihre eigene, sogenannte Kompetenzzentrumsbetreuungsorgani-sation abwickeln darf (wo bleibt hier die Aufsicht). Auch der organisatorisch u. personell getrennte ASD bleibt außen vor. Was ist mit §151 SGB 7?

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Verstöße gegen geltendes Recht

Als AN-Vertreter in der SV stelle ich seit Jahren Verstöße der BGN gegen geltendes Recht fest. Früher wurde das durch geeignete Strategien/Weitsicht der Präventionsleitung kompensiert. (s. u.a. UVVen). Jetzt geht es mit DGUV &ndash; als Lokomotive in Richtung &bdquo;Einheitsversicherung&ldquo;. Die Alternativmodelle der Betreuung basieren im Wesentlichen auf politischen Vorgaben. Die BGen müssen ins Regelwerk umsetzen und &ndash; als Körperschaft - die Verantwortung für Misserfolge zu übernehmen haben.

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Willkürliche Festlegung der Betreuungszeiten

Als DL nach ASIG werden wir aktuell von der Unternehmerschaft angegangen und sind der Sündenbock für eine von uns nicht beeinflussbare Entwicklung: Wir sollen den Unternehmen das 3fache der ursprünglich dargestellten Betreuungszeit aufbürden bzw. von diesen fordern. Verglichen mit der ersten von der BGN kommunizierten Zahl von 0,5 Std sollen jetzt 1,5 Std/Mitarbeiter/Jahr Betreuung, beim Fleischerhandwerk sogar 2,5 Std nachgewiesen werden. Wie diese Verdreifachung zustande kommt, weiß niemand.

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Bekundungen Arbeitsministerium sind fraglich

Die Petition spricht endlich an, dass Bekundungen des Arbeitsministeriums leere Phrasen sind. Dort erkennt man die dramat. Entwicklungen der psych. Erkrankungen und gibt dies auch in der Öffentlichkeit preis. Diese psych. Erkrankungen, häufig durch die Art der Arbeit / die Umstände vor Ort ausgelöst, sollen jetzt nach dem Willen der DGUV/des Arbeitsministeriums das die Unfallverhütungsvorschrift genehmigt hat vom Unternehmer diagnostiziert und angegangen werden? Das scheint wenig überzeugend.

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Fehlendes Expertenwissen bei den Handelenden

Als Gewerkschafter sehe ich folg. Fiasko: Fehlende Erkennung der Gfa im Betrieb- aufgrund fehlendem Expertenwissens der Handelnden, gepaart mit dem Einsparungshang- bestimmt in Zukunft Qualität/Quantität der ASIG-Maßnahmen im Unternehmermodell. Misserfolg ist vorprogrammiert, die früher erfolgreich praktizierte Prävention ist am A&hellip;.. Hierbei unterstelle ich den Unternehmen nicht keine &bdquo;böse Absicht&ldquo;. Woher sollen Sie Fachwissen beziehen, das bei Experten (AM/ FAsis) über Jahre gewachsen ist?

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Verstoß gegen SGB VII

Endlich wird das Beugen von Regeln/Gesetzen durch die BGN angesprochen. Als betroff. Unternehmer wundere ich mich über das langjährige Ignorieren der Hinweise der Mittelständler. Es missfällt mir, dass mein Umlage-Beitrag für die BGN teilw. für die Betreuung nach ASIG von Kleinunternehmen verwendet wird. Dass dies gg SGB VII verstößt ist auch für Laien erkennbar. Warum kaufen diese nicht auch die Arbeitsmed. -/ Sicherheitstechn. Betreuung? BGN und ASIG Betreuung sind voneinander Getrenntes!

Quelle: Eigen

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Contra

Was spricht gegen diese Initiative?

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