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Ungehindertheit kontra Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen Grundrechte. Unter anderem gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Der Zwangs-Rundfunk"beitrag" bedeutet gerade nicht die UNGEHINDERTE Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen. Hierzu gibt es eine Expertise unter <a href="http://rundfunkbeitragsklage.de/info/expertise/" rel="nofollow">rundfunkbeitragsklage.de/info/expertise/</a>

Quelle: <a href="http://www.rundfunkbeitragsklage.de" rel="nofollow">www.rundfunkbeitragsklage.de</a>

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