NutzungsPFLICHT ist abzulehnen
Eine verpflichtende Nutzung ist schon deshalb abzulehnen, dass nicht jeder Mitbürger ein Smartphone besitzt und auch nicht jeder eins nutzen möchte. Hinzu kommen die Menschen, die ein nicht-kompatibles Gerät verwenden, weil sie damit nur telefonieren möchten. Nicht jeder möchte seine Daten bei Google oder Apple hinterlegen - unabhängig von einer Pandemie-App.
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