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Kamerun,Homosexuelle

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe gibt an, dass in den meisten Fällen der bloße Verdacht auf Homosexualität ausreicht, um in Kamerun Menschen ins Gefängnis zu bringen. Es handelt sich klar um Verstöße gegen das kamerunische Recht, das nur homosexuelle Handlungen "in flagranti" bestraft, aber so ist die von mehreren Anwält/innen und Gewährspersonen bestätigte Praxis. Daher droht Rodrigue K., sollte er zu einer Ausreise nach Kamerun gezwungen werden, Verfolgung und Gefängnis.

Quelle: www.fluechtlingshilfe.ch

3.3

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