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Grundsatzfrage

Wie sieht es mit den rechten des Deutschen Partners aus? Habe ich als Deutscher Staatsbürger kein Recht, meinen Partner zu mir zu holen, wenn dieser die offiziellen Vorraussetzungen dazu erfüllt (Geprüfte Deutschkenntnisse, Versorgung sicher gestellt, verpartnert oder verheiratet)? Muss man sich als deutsche Staatsbürger von einer kelinen Ausländerbehörde vorschreiben lassen, ob man zusehen muss, wie der eigene Partner (d.h. ein Familienangehöriger!) entgegen aller Menschenrechte bestraft wird?

Quelle:

1.7

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