Region: Reutlingen
Verkehr

Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Charlottenstraße in Reutlingen

Petition richtet sich an
Gemeinderat der Stadt Reutlingen und Herr Oberbürgermeister Keck

1.349 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.349 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet November 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 24.04.2023
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Ja zur Öffnung der Charlottenstraße

Bereits 2010 legte das Darmstädter Verkehrsplanungsbüro R+T Verkehrszählungsergebnisse vor. Danach gehörte durchschn. nur jedes sechste Auto in der Oststadt zum Durchgangsverkehr. Alle anderen betrafen den Verkehr, den ein wirtschaftlich lebendiges Quartier nun mal hat. Damit zielt die faktische Sperrung der Charlottenstraße zu aller erst auf die Menschen im Quartier, ist eine willkürliche Belastung für deren Leben und Existenz und muss rückgängig gemacht werden. https://www.ak-oststadt.de/

Quelle: Arbeitskreis Oststadt, i.A. Sprecherkreis, Martin Dege

3.1

1 Gegenargument
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In 2015/2016 waren städtische Haushaltsmittel in Höhe von 850.000 € eingestellt zum Zweck der Diskussion über verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Oststadt, einschließlich eines "Info-Cafés". Hat nicht stattgefunden. Anstatt dessen hat man uns ein Verkehrskonzept übergestülpt, das stellenweise an ein Maislabyrinth erinnert. Das sollte man nun endlich korrigieren!

Quelle: Hans Hubert Krämer

2.5

1 Gegenargument
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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Ja zur Einbahnstraßen Regelung !

Hierbei handelt es sich um eine Fahrradstrasse die mit Steuermitteln finanziert wurde. Zahlen das die Gegner* innen dann zurück? Was ist mit der verringerung von krank machenden Lärm und Abgase? Wollen die Anwohner*innen darauf verzichten. Wir wissen alle genau das diese Straßenverkauf gerne als Abkürzung von Pendler*innen genutzt wird. Die Verwaltung musste reagieren den hier fuhren mehr Fahrzeuge als erlaubt.

Quelle: Fabio Cani

2.1

4 Gegenargumente
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