Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Ungleichbehandlung von Friseuren und Fußpflegern! Im Gegensatz zu Friseuren, sind wir Fußpfleger auf Grund des Infektionsschutzgesetz grundsätzlich dazu verpflichtet, einen 40std. Nachweis der Hygieneschulung mit abschließender mündl. + schriftl. Prüfung zu erbringen. Die Einhaltung der Hygieneverordnungen zum Schutze der Kunden ist für uns Pflicht! Unser Arbeitsabstand beträgt mindestens 1,50 m (je größer der Kunde/in desto größer der Abstand!). Ein Friseur arbeitet in einem maximalen Abstand von ca. 50cm zum Kunden und dies im Kopfbereich (kritischster Infektionsbereich!)

Quelle:

0.0

0 Gegenargumente
Widersprechen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern